Krypto-Steuer 2025: Staking-Erträge als sonstige Einkünfte oder Kapitalertrag — was gilt wirklich?
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MieteOderKauf_Moritz
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Krypto-Steuer 2025: Staking-Erträge als sonstige Einkünfte oder Kapitalertrag — was gilt wirklich?
Hey Leute, ich steh gerade vor einem Steuer-Rätsel und hoffe ihr könnt mir helfen.
Ich hab 2024 zum ersten Mal Staking betrieben — hauptsächlich ETH über Coinbase und ein bisschen SOL. Zusammen sind da ca. 380 Euro an Staking-Rewards reingekommen. Jetzt sitze ich vor meiner Steuererklärung und weiß nicht so recht, in welche Schublade das gehört.
Konkret: Zählen Staking-Erträge als Kapitalerträge nach § 20 EStG (also 25% Abgeltungssteuer + Soli) oder als sonstige Einkünfte nach § 22 EStG (also mit meinem persönlichen Steuersatz, der bei mir als Softwareentwickler deutlich höher liegt)?
Ich hab ein bisschen gegoogelt und bin auf widersprüchliche Infos gestoßen. Manche sagen, das BMF-Schreiben von 2022 klärt das, andere meinen, für 2024/2025 hat sich wieder was geändert. Auch die Frage, ob Ethereum-Staking nach dem Merge anders behandelt wird als Proof-of-Work-Coins, hab ich noch nirgends wirklich klar beantwortet gefunden.
Hat jemand von euch das schon mal in der Steuererklärung gemacht oder sogar mit dem Finanzamt besprochen? Bin für jeden Hinweis dankbar — auch Links zu verlässlichen Quellen wären super.
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Abgeltungssteuer_August
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Re: Krypto-Steuer 2025: Staking-Erträge als sonstige Einkünfte oder Kapitalertrag — was gilt wirklich?
Als Steuerberater kann ich hier etwas Klarheit schaffen, auch wenn die endgültige Rechtslage nach wie vor nicht vollständig kodifiziert ist.
Nach dem BMF-Schreiben vom 10. Mai 2022 sowie der herrschenden Verwaltungsauffassung gelten Staking-Erträge in Deutschland derzeit als sonstige Einkünfte gemäß § 22 Nr. 3 EStG — nicht als Kapitalerträge nach § 20 EStG. Das bedeutet: Es gilt Ihr persönlicher Einkommensteuersatz, nicht die Abgeltungssteuer von 25%.
Relevant ist dabei: Erträge unter 256 Euro pro Jahr bleiben steuerfrei (Freigrenze, kein Freibetrag — also alles-oder-nichts). Bei Ihren 380 Euro greift diese Freigrenze leider nicht mehr.
Ein weiterer Punkt, der oft übersehen wird: Die erhaltenen Coins werden zum Zeitpunkt des Zuflusses mit dem Marktkurs als Einkommen erfasst. Dieser Einstandswert ist dann später relevant für die Berechnung eines etwaigen Veräußerungsgewinns — der nach § 23 EStG ebenfalls als sonstiger Ertrag gilt, sofern die Haltefrist unter einem Jahr liegt.
Für die Steuererklärung: Anlage SO, Zeile 'Leistungen'. Tools wie Cointracking oder Blockpit können die Berechnung unterstützen, ersetzen aber keine steuerliche Beratung im Einzelfall.
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ZinsjaegerZimmer
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Re: Krypto-Steuer 2025: Staking-Erträge als sonstige Einkünfte oder Kapitalertrag — was gilt wirklich?
@Abgeltungssteuer_August hat das gut zusammengefasst. Ergänzend möchte ich hinzufügen, dass die Einordnung als § 22 EStG auch bedeutet, dass der Sparerpauschbetrag (1.000 Euro für Ledige ab 2023) hier nicht angewendet werden kann. Der gilt nur für Kapitalerträge nach § 20 EStG.
Das ist für viele ein böses Erwachen, besonders wenn man gleichzeitig Dividenden und Staking-Erträge hat und glaubt, alles falle unter den Pauschbetrag.
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BudgetBossBalint
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Re: Krypto-Steuer 2025: Staking-Erträge als sonstige Einkünfte oder Kapitalertrag — was gilt wirklich?
ok kurz zusammengefasst für alle die nicht durch den Paragraphen-Dschungel wollen:
- Staking = sonstige Einkünfte = dein normaler Steuersatz
- Sparerpauschbetrag greift NICHT
- Freigrenze 256€ — bist du drüber, zahlst du auf ALLES
- Anlage SO in der Steuererklärung
Bei 380€ und sagen wir 35% persönlichem Steuersatz wären das ~133€ Steuer. Kein Weltuntergang, aber nervig genug um es korrekt einzutragen ?
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KreditkartenKritikerin_K
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Re: Krypto-Steuer 2025: Staking-Erträge als sonstige Einkünfte oder Kapitalertrag — was gilt wirklich?
Ich check das auch gerade für mich durch ? Frage dazu: gilt das auch für Lending? Ich hab auf Bitpanda Zinsen bekommen, das ist ja technisch kein Staking sondern eher Verleihen von Coins.
Oder ist das dann doch § 20 weil es zinsmäßig ist? Ich find das alles so unnötig kompliziert, das Finanzamt kann Krypto einfach noch nicht einordnen ffs.
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Abgeltungssteuer_August
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Re: Krypto-Steuer 2025: Staking-Erträge als sonstige Einkünfte oder Kapitalertrag — was gilt wirklich?
@KreditkartenKritikerin_Kris — gute Frage, und hier ist die Abgrenzung tatsächlich relevant.
Lending bzw. Krypto-Darlehen wird in der Praxis differenzierter behandelt. Wenn es sich um ein klassisches Darlehen handelt, bei dem Sie Zinsen erhalten, spricht einiges für eine Einordnung unter § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG (Kapitalforderungen), was dann die Abgeltungssteuer bedeuten würde. Allerdings hängt das stark von der konkreten Vertragsgestaltung der Plattform ab.
Das BMF-Schreiben von 2022 ist hier weniger eindeutig als beim Staking. Ich empfehle, bei nicht trivialen Beträgen wirklich einen Steuerberater mit Krypto-Erfahrung zu konsultieren. Nicht jeder Steuerberater hat das auf dem Schirm.
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Kassenbon_Kerstin
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Re: Krypto-Steuer 2025: Staking-Erträge als sonstige Einkünfte oder Kapitalertrag — was gilt wirklich?
Als Buchhalterin möchte ich noch auf einen praktischen Aspekt hinweisen, der gerne vergessen wird: die Dokumentationspflicht.
Das Finanzamt erwartet, dass Sie für jeden einzelnen Staking-Reward den genauen Zuflusszeitpunkt und den Kurswert in Euro zum Zeitpunkt des Zuflusses belegen können. Bei täglichen Rewards — wie es bei vielen Staking-Protokollen der Fall ist — kann das schnell mehrere hundert Einzelpositionen pro Jahr sein.
Ich arbeite mit Blockpit für Krypto-Mandanten, das automatisiert die meisten Exchanges per API. Cointracking geht auch, die Oberfläche ist aber etwas weniger intuitiv. Beide haben kostenlose Basisversionen, aber bei mehr als 25 Transaktionen kommt man schnell an Grenzen.
Den Steuerreport aus solchen Tools akzeptieren die meisten Finanzämter als Nachweis, sofern er nachvollziehbar aufgebaut ist.
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MieteOderKauf_Moritz
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Re: Krypto-Steuer 2025: Staking-Erträge als sonstige Einkünfte oder Kapitalertrag — was gilt wirklich?
Wow, danke für die schnellen Antworten! Das hilft schon sehr weiter.
@Abgeltungssteuer_August also Anlage SO, verstanden. Ich hab Coinbase, die haben zum Glück eine Exportfunktion. Muss ich trotzdem ein Extra-Tool nutzen oder reicht der CSV-Export direkt?
Und noch eine Folgefrage: Die Coins die ich durchs Staking erhalten hab, hab ich größtenteils noch — also nicht verkauft. Die Haltefrist für die Steuerfreiheit beim späteren Verkauf, fängt die ab Zuflussdatum an zu laufen? Oder irgendwie anders?
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Zinsjäger_Joachim
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Re: Krypto-Steuer 2025: Staking-Erträge als sonstige Einkünfte oder Kapitalertrag — was gilt wirklich?
@MieteOderKauf_Moritz zur Haltefrist: Ja, die einjährige Haltefrist nach § 23 EStG beginnt für jeden einzelnen Reward ab dem jeweiligen Zuflussdatum zu laufen. Wenn Sie also im März 2024 Staking-Rewards erhalten haben und diese erst im April 2025 verkaufen, wäre der Veräußerungsgewinn steuerfrei — sofern keine gewerbliche Tätigkeit vorliegt.
Es gibt allerdings eine wichtige Diskussion, ob beim Staking die Haltefrist auf 10 Jahre verlängert wird, analog zur früheren Regelung für PoW-Mining. Das BMF-Schreiben 2022 hat diese Frage für Staking zunächst offen gelassen, tendiert aber zur 1-Jahres-Frist. Aktuell gehen die meisten Praktiker von 1 Jahr aus, aber ein gewisses Restrisiko bleibt.
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RentenpunktRosemarie
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Re: Krypto-Steuer 2025: Staking-Erträge als sonstige Einkünfte oder Kapitalertrag — was gilt wirklich?
Ich muss gestehen, von diesem Staking habe ich keine praktische Erfahrung. Aber was mich interessiert: Wenn das alles so kompliziert ist, lohnt sich das für kleine Beträge überhaupt? Der Aufwand für Dokumentation, eventuell Steuerberater, Tools — das frisst doch den Ertrag auf, oder?
Bei meiner Rentenzeit hatte ich mit solchen Sachen nichts am Hut, aber mein Enkel macht da auch mit und ich frag mich manchmal, ob er weis was er tut.