Freistellungsauftrag auf mehrere Depots verteilen — wie macht ihr das optimal?
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NachzahlerNadja
- Beiträge: 19
- Registriert: Do Mär 31, 2022 10:00 pm
Freistellungsauftrag auf mehrere Depots verteilen — wie macht ihr das optimal?
Hallo zusammen,
ich habe mittlerweile Depots bei drei verschiedenen Brokern: Trade Republic für meinen ETF-Sparplan, DKB für Einzelaktien und Comdirect für ein älteres Depot, das ich eigentlich kaum noch anfasse. Dazu noch ein Tagesgeldkonto bei der ING.
Jetzt stehe ich jedes Jahr vor der Frage, wie ich den Sparerpauschbetrag (seit 2023 ja 1.000 € für Ledige) am sinnvollsten aufteile. Ich weiß natürlich, dass die Gesamtsumme nicht überschritten werden darf — das ist Grundwissen. Aber wie plant ihr die Aufteilung konkret?
Mein aktuelles Problem: Letztes Jahr hatte ich bei Trade Republic zu wenig Freistellungsauftrag hinterlegt, obwohl dort die meisten Dividenden und ETF-Ausschüttungen gelaufen sind. Die Kapitalertragsteuer wurde dann unnötig einbehalten, und ich musste mir das über die Steuererklärung zurückholen — lästig, aber machbar.
Ich überlege jetzt, ob ich versuchen sollte, die Aufteilung stärker an den erwarteten Erträgen zu orientieren, oder ob es einfacher ist, einen großen Block bei einem Broker zu hinterlegen und den Rest zu vernachlässigen. Was sind eure Erfahrungen? Gibt es Faustregeln?
Über konkrete Strategien würde ich mich sehr freuen.
Nadja
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ZinsZählerZeno
- Beiträge: 13
- Registriert: So Nov 01, 2020 11:00 pm
Re: Freistellungsauftrag auf mehrere Depots verteilen — wie macht ihr das optimal?
Hallo Nadja,
als Bankkaufmann sehe ich das täglich: Die meisten Kunden machen genau denselben Fehler wie du im letzten Jahr — sie verteilen den Betrag irgendwie gleichmäßig, ohne die tatsächlichen Ertragsquellen zu berücksichtigen.
Meine Empfehlung: Schau dir deine Jahressteuerbescheinigungen der letzten zwei Jahre an. Da siehst du pro Broker, welche Kapitalerträge tatsächlich angefallen sind. Dann verteilst du den Pauschbetrag proportional zu diesen Erträgen — mit einem kleinen Puffer nach oben bei den volatileren Positionen.
Konkret: Wenn bei Trade Republic erfahrungsgemäß 600 € Erträge anfallen, bei DKB 250 € und bei Comdirect 100 €, dann wäre eine sinnvolle Aufteilung z.B. 650 / 280 / 70 €. Den ING-Tagesgeldzins würde ich separat schätzen und direkt dort eintragen.
Wichtig: Freistellungsaufträge können jederzeit im laufenden Jahr geändert werden, also kein Stress wenn du im Sommer merkst, dass die Schätzung daneben lag.
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NachtsparNorbert
- Beiträge: 21
- Registriert: Mo Aug 10, 2020 10:00 pm
Re: Freistellungsauftrag auf mehrere Depots verteilen — wie macht ihr das optimal?
Ich mach das bei mir ganz simpel: Trade Republic kriegt 800 Euro, der Rest geht auf null. Fertig. ? Ich hab nicht die Zeit irgendwas aufwändig auszurechnen nach der Nachtschicht.
Wenns am Jahresende zu wenig war, holt mans sich halt zurück. Nervig, aber einmal im Jahr Steuererklärung mach ich eh.
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WeltportfolioWilma
- Beiträge: 14
- Registriert: So Nov 07, 2021 11:00 pm
Re: Freistellungsauftrag auf mehrere Depots verteilen — wie macht ihr das optimal?
Die Strategie von Zeno ist grundsätzlich richtig, ich möchte aber noch einen Aspekt ergänzen, der oft vergessen wird:
Thesaurierende ETFs schütten zwar nichts aus, aber seit der Reform der Investmentbesteuerung 2018 fällt trotzdem jährlich die Vorabpauschale an — sofern der ETF im Wert gestiegen ist und der Basiszins positiv ist. 2024 war der Basiszins wieder relevant, da sollte man das einkalkulieren.
Bei Trade Republic mit ETF-Sparplan bedeutet das: Auch ohne Ausschüttung kann ein Freistellungsauftrag dort sinnvoll sein, weil die Vorabpauschale direkt verrechnet wird. Wenn kein Freibetrag hinterlegt ist, wird das Konto direkt belastet.
Mein Workflow:
- Im Januar: Jahressteuerbescheinigungen des Vorjahres checken
- Proportionale Aufteilung berechnen (ich nutze dafür eine simple Excel-Tabelle)
- Freistellungsaufträge bis Ende Januar anpassen
- Im Juni nochmal kurz prüfen ob die Erträge im Rahmen liegen
Das klingt aufwändig, dauert aber pro Broker jeweils 5 Minuten.
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KreditmuffelKai
- Beiträge: 13
- Registriert: So Jan 08, 2023 11:00 pm
Re: Freistellungsauftrag auf mehrere Depots verteilen — wie macht ihr das optimal?
lol ich hab bei meiner Comdirct einfach 1000€ eingetragen und bei den anderen nix ? dann passiert da halt nix schlimmes oder? Solange ich insgesamt net über 1000 komm is doch gut oder hab ich da nen denkfehler
Ach wart, ich glaub ich hab auch noch was bei N26... muss ich da auch was eintragen?? ?
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RürupRudolf
- Beiträge: 27
- Registriert: Mo Okt 21, 2019 10:00 pm
Re: Freistellungsauftrag auf mehrere Depots verteilen — wie macht ihr das optimal?
Gestatten Sie mir eine Klarstellung zu dem Beitrag von KreditmuffelKai:
Ja, das ist ein Denkfehler — allerdings kein steuerrechtlich gefährlicher, sondern ein praktisch nachteiliger.
Wenn Sie bei Comdirect 1.000 € Freistellungsauftrag hinterlegen, dort aber nur 50 € Erträge anfallen, werden diese 50 € steuerfrei gestellt. Die restlichen 950 € Freibetrag „verfallen" jedoch nicht — sie könnten theoretisch bei einem anderen Broker genutzt werden. Das Problem: Sie haben dort keinen Freistellungsauftrag hinterlegt, also wird Kapitalertragsteuer einbehalten, obwohl Ihnen noch Pauschbetrag zusteht.
Die Lösung ist dann die Steuererklärung mit Anlage KAP, wo man zu viel gezahlte Abgeltungsteuer zurückholt. Das funktioniert — ist aber, wie die OP korrekt anmerkt, vermeidbar.
Zu N26: Ja, dort ebenfalls einen Freistellungsauftrag einrichten, sofern Zinsen oder andere Kapitalerträge anfallen. Die Gesamtsumme aller Freistellungsaufträge darf 1.000 € (bzw. 2.000 € bei Zusammenveranlagung) nicht übersteigen.
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SparenOderLeben_Sigi
- Beiträge: 23
- Registriert: Di Jun 29, 2021 10:00 pm
Re: Freistellungsauftrag auf mehrere Depots verteilen — wie macht ihr das optimal?
Alter, ich hab jahrelang gar keinen Freistellungsauftrag irgendwo eingetragen und mich dann gewundert warum ich bei der Steuer immer was zurückkrieg ?? Hab gedacht das wäre so ein Bonus-Feature vom Finanzamt.
Jetzt weiß ichs besser. Danke Nadja für den Thread, sowas braucht man!
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DividendenDame_Dorothea
- Beiträge: 22
- Registriert: Mo Aug 10, 2020 10:00 pm
Re: Freistellungsauftrag auf mehrere Depots verteilen — wie macht ihr das optimal?
Ich pflege seit Jahren eine kleine Übersicht — als Lehrerin schätze ich strukturierte Vorgehensweisen. ?
Meine Methode: Ich schaue mir im Dezember an, welche Dividenden und Zinsen im laufenden Jahr bereits angefallen sind, und passe dann die Freistellungsaufträge für das kommende Jahr entsprechend an. Bei meinem Depot bei der Comdirect laufen hauptsächlich Dividendenzahler, dort hinterlege ich ca. 600 €. Den Rest verteile ich auf DKB und Trade Republic je nach Erwartung.
Was viele nicht wissen: Man kann den Freistellungsauftrag auch rückwirkend für das laufende Jahr erhöhen oder senken — das geht bis zum 31. Dezember. Wenn man also im November sieht, dass man bei einem Broker über den hinterlegten Betrag kommen wird, kann man noch reagieren, bevor Steuer einbehalten wird.
Das ist ein unterschätzter Vorteil gegenüber manch anderem Steuergestaltungsinstrument, das wesentlich inflexibler ist.
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WienerWanderer_AT
- Beiträge: 15
- Registriert: Di Jun 29, 2021 10:00 pm
Re: Freistellungsauftrag auf mehrere Depots verteilen — wie macht ihr das optimal?
Interessanter Thread! Als Österreicher der in Deutschland arbeitet — bei uns läuft das ja ganz anders mit dem KESt-System — finde ich das deutsche Freistellungsauftrags-Modell eigentlich recht praktisch, auch wenn es den Aufwand der Verteilung produziert.
Eine Frage an die Experten hier: Gilt das auch für ausländische Broker? Ich hab noch ein kleines Depot bei einem niederländischen Anbieter. Da kann ich ja keinen deutschen Freistellungsauftrag hinterlegen, oder? Die Erträge muss ich dann eh selbst in der KAP angeben und kann dort den Pauschbetrag geltend machen — stimmt das so?
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RürupRudolf
- Beiträge: 27
- Registriert: Mo Okt 21, 2019 10:00 pm
Re: Freistellungsauftrag auf mehrere Depots verteilen — wie macht ihr das optimal?
An WienerWanderer_AT: Ihre Einschätzung ist korrekt. Bei ausländischen Brokern, die nicht dem deutschen Steuerabzugsverfahren unterliegen, wird keine Kapitalertragsteuer einbehalten. Die Erträge sind jedoch in Deutschland steuerpflichtig (sofern Sie hier ansässig sind) und müssen über die Anlage KAP in der Einkommensteuererklärung erklärt werden.
Der Sparerpauschbetrag wird dann im Rahmen der Veranlagung berücksichtigt — aber eben erst nachträglich, nicht bereits beim Zufluss. Das bedeutet: Liquidität ist zunächst nicht betroffen, aber man darf nicht vergessen, die Erträge zu erklären. Das Finanzamt hat im Rahmen des automatischen Informationsaustauschs (CRS/AEOI) zunehmend Einblick in ausländische Konten.