Wohngebäudeversicherung als Mieter – muss ich die selbst zahlen?

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Geldschrauber_Tobi
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Re: Wohngebäudeversicherung als Mieter – muss ich die selbst zahlen?

Beitrag von Geldschrauber_Tobi »

Kurze Einschätzung von mir: Dass der Vermieter das jetzt per Brief ankündigt – find ich trotzdem etwas komisch. Normalerweise steht das einfach von Anfang an in der Nebenkostenabrechung drin und taucht da auf. Wenn das plötzlich neu dazukommt, würd ich schon mal nachfragen ob das schon immer so war und nur nicht abgerechnet wurde, oder ob er da was versucht einzuführen. ? Mieterverein kann da nen ersten Check machen, die meisten haben ne Hotline. Kostet paar Euro Mitgliedschaft im Jahr, lohnt sich aber wenn man länger in einer Mietwohnung lebt.
VorruhestandsVogt
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Re: Wohngebäudeversicherung als Mieter – muss ich die selbst zahlen?

Beitrag von VorruhestandsVogt »

Ich schließe mich dem Hinweis auf den Mieterverein an. In Nürnberg gibt es den Mieterverein Nürnberg e.V. – die können Ihren Mietvertrag konkret prüfen und sagen, ob die angekündigte Umlage zulässig ist. Was mich an Ihrer Schilderung etwas stutzig macht: Sie schreiben, der Vermieter kündigt das per Brief an. Das klingt nach einer Vertragsänderung oder zumindest einer neuen Abrechnungsposition. Wenn die Wohngebäudeversicherung bisher nicht in Ihren Nebenkostenabrechnungen aufgetaucht ist, obwohl der Vertrag das zulässt, dann hat der Vermieter möglicherweise einfach die Kosten bisher selbst getragen oder vergessen abzurechnen. Er kann dann für die Zukunft auf Umlage umstellen – aber nicht rückwirkend für vergangene Jahre nachfordern (Verjährungsfragen mal außen vor). Ich würde die letzten drei Nebenkostenabrechnungen heraussuchen und prüfen, ob die Position dort bereits auftaucht.
ETF_Opa_Günni
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Re: Wohngebäudeversicherung als Mieter – muss ich die selbst zahlen?

Beitrag von ETF_Opa_Günni »

Ich kann mich noch gut erinnern, als ich 1987 meine erste Mietwohnung hatte und auch nicht wusste was was ist. Damals hat man halt den Vermieter gefragt und der hat einen entweder aufgeklärt oder veralbert. ? Heute ist das zum Glück besser dokumentiert. Die Kernaussage hier ist eindeutig: Als Mieter brauchst du keine eigene Wohngebäudeversicherung. Was du brauchst: - Hausratversicherung (hast du) - Private Haftpflichtversicherung (hoffentlich auch) Alles andere ist entweder Aufgabe des Eigentümers oder dessen Problem. Die anteiligen Kosten über die Nebenkosten zu tragen ist was anderes als selbst eine Police abzuschließen – das haben die anderen hier schon gut erklärt.
RentenpunktRosemarie
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Re: Wohngebäudeversicherung als Mieter – muss ich die selbst zahlen?

Beitrag von RentenpunktRosemarie »

Ich möchte noch einen praktischen Hinweis geben, der in der Diskussion noch fehlt: Schauen Sie sich bitte Ihre Hausratversicherung bei der Allianz einmal genauer an, ob dort auch Mietsachschäden mitversichert sind. Das ist nämlich nicht bei jeder Hausratversicherung automatisch der Fall – manche Anbieter haben das nur als Zusatzbaustein. Wenn das fehlt, sollten Sie entweder die Police ergänzen oder eine separate Privathaftpflicht abschließen, falls Sie keine haben. Ich weiß, das schweift etwas vom ursprünglichen Thema ab, aber wenn man schon dabei ist seinen Versicherungsschutz zu überdenken, lohnt sich ein kompeletter Blick.
WGKostenWenke
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Re: Wohngebäudeversicherung als Mieter – muss ich die selbst zahlen?

Beitrag von WGKostenWenke »

sorry für die blöde frage aber ich bin ja eher studentin-perspektive hier: wenn ich in einer WG wohne und der vermieter legt die wohngebäudeversicherung um – muss dann jeder WG-Bewohner einzeln zahlen oder wie läuft das? ? ich frag weil wir in Münster zu dritt wohnen und sowas noch nie auf unserer abrechnung gesehen haben
KontoKompass_Kai
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Re: Wohngebäudeversicherung als Mieter – muss ich die selbst zahlen?

Beitrag von KontoKompass_Kai »

@WGKostenWenke In einer WG kommt es darauf an, wie der Mietvertrag strukturiert ist. Wenn ihr einen gemeinsamen Mietvertrag habt (Gesamtschuldnerschaft), dann bekommt ihr als WG zusammen eine Nebenkostenabrechnung und die Wohngebäudeversicherung ist dann ein Anteil bezogen auf eure Gesamtfläche. Wie ihr das intern aufteilt, ist eure Sache. Wenn jeder einen eigenen Mietvertrag mit dem Vermieter hat (Einzelmietverträge), dann bekommt jeder seine eigene Abrechnung mit dem auf seine Fläche entfallenden Anteil. Dass es bei euch noch nie auf der Abrechnung stand, kann mehrere Gründe haben – entweder rechnet euer Vermieter das nicht um, oder euer Vertrag erlaubt die Umlage gar nicht. Einfach mal die Anlage zum Mietvertrag prüfen.
Rentenrechner_Rudolf
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Re: Wohngebäudeversicherung als Mieter – muss ich die selbst zahlen?

Beitrag von Rentenrechner_Rudolf »

Ich möchte die rechtliche Seite noch einmal präzise zusammenfassen, da hier verschiedene Punkte angesprochen wurden: Rechtsgrundlage für die Umlage der Wohngebäudeversicherung auf Mieter ist §2 Nr. 13 der Betriebskostenverordnung (BetrKV). Die Umlage ist nur wirksam, wenn der Mietvertrag ausdrücklich auf die BetrKV verweist oder die entsprechenden Kostenarten explizit benennt. Beides scheint in Rolands Fall gegeben zu sein. Was der Vermieter nicht darf: die Kosten für eine Gebäude-Risikolebensversicherung oder eine Rechtsschutzversicherung einzuschließen. Nur die reine Wohngebäudeversicherungsprämie ist umlagefähig. Was Roland tun sollte: Die nächste Nebenkostenabrechnung sorgfältig prüfen, den genauen Betrag notieren, und bei Unklarheiten die Originalrechnung des Versicherers einsehen verlangen. Das ist sein gutes Recht als Mieter.
PfennigfuchserPaul_OWL
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Re: Wohngebäudeversicherung als Mieter – muss ich die selbst zahlen?

Beitrag von PfennigfuchserPaul_OWL »

ich mach das immer so: jedes jahr wenn die nebenkostenabrechung kommt, geh ich alle positionen durch und vergleich mit dem vorjahr. wenn irgendwas neu dazukommt oder um mehr als 10% steigt frag ich nach. hat mich schon 2x gerettet, einmal bei den Hausmeisterkosten und einmal bei nem komischen "Verwaltungsaufwand" den mein vermieter versucht hat reinzuschmuggeln ? verwaltungskosten darf er nämlich NICHT umlegen, das zahlt er selbst. falls das jemandem hilft
RenteRechtzeitig_Rita
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Re: Wohngebäudeversicherung als Mieter – muss ich die selbst zahlen?

Beitrag von RenteRechtzeitig_Rita »

Ich möchte noch auf einen Aspekt hinweisen, der bisher nicht erwähnt wurde: den Umgang mit Schadenfällen. Angenommen, durch einen Leitungswasserschaden in Ihrer Wohnung werden die Wände oder der Boden des Gebäudes beschädigt. Die Wohngebäudeversicherung des Vermieters zahlt dann den Gebäudeschaden. Ihren Hausrat – also Ihre Möbel, Teppiche etc. – deckt Ihre eigene Hausratversicherung ab. Wichtig: Wenn Sie den Schaden verschuldet haben (z.B. undichter Wasserhahn, den Sie nicht gemeldet haben), kann der Versicherer des Vermieters in Regress auf Sie zugehen. Dann benötigen Sie eine private Haftpflichtversicherung, die Mietsachschäden einschließt. Diese Konstellation ist der häufigste Grund, warum Mieter ohne Haftpflichtversicherung in ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten geraten.
Hypothekenheld_Holger
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Re: Wohngebäudeversicherung als Mieter – muss ich die selbst zahlen?

Beitrag von Hypothekenheld_Holger »

Aus meiner Praxis in der Immobilienfinanzierung noch ein Blickwinkel, der vielleicht interessant ist: Die Wohngebäudeversicherung ist für Eigentümer, die ihr Objekt finanziert haben, in aller Regel Pflichtbedingung der Bank. Die Bank will sicherstellen, dass das Beleihungsobjekt im Schadensfall versichert ist. Insofern hat der Vermieter gar keine Wahl – er muss versichern. Die Frage ist nur, ob er die Kosten umlegt oder selbst trägt. Dass er die Kosten jetzt umlegt, kann also auch daran liegen, dass er die Police bisher aus der eigenen Tasche bezahlt hat und das nun optimieren möchte. Sofern Ihr Vertrag das zulässt, ist das vollkommen legitim. Einen eigenen Wohngebäudeschutz als Mieter abzuschließen ergibt rechtlich und wirtschaftlich keinen Sinn – das können Sie vollständig ausschließen.
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