Wohngebäudeversicherung als Mieter – muss ich die selbst zahlen?

KFZ, Haftpflicht, Hausrat, Berufsunfähigkeit, PKV
RiesenmäßigRoland
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Wohngebäudeversicherung als Mieter – muss ich die selbst zahlen?

Beitrag von RiesenmäßigRoland »

Hallo zusammen, ich hab letzte Woche einen Brief meines Vermieters bekommen, in dem er ankündigt, die Kosten für die Wohngebäudeversicherung zukünftig auf die Nebenkosten umzulegen. Das hat mich ehrlich gesagt etwas überrascht – ich dachte immer, das ist seine Sache als Eigentümer. Schließlich gehört das Gebäude ihm, nicht mir. Jetzt frag ich mich: Ist das überhaupt zulässig? Und wenn ja, muss ich dann als Mieter trotzdem noch eine eigene Wohngebäudeversicherung abschließen, oder ist das kompletter Unsinn? Mein Mietvertrag ist aus dem Jahr 2015, da steht irgendwas von "umlagefähigen Betriebskosten" drin, aber ich bin da kein Experte. Ich wohn hier in Nürnberg in einem Mehrfamilienhaus mit 8 Einheiten, falls das relevant ist. Zur Klarstellung: Ich hab natürlich eine Hausratversicherung (Allianz, läuft seit Jahren). Aber Wohngebäude – das klingt für mich immer nach "Gebäude = Sache des Eigentümers". Bin ich da auf dem Holzweg? Danke schon mal ?
Festgeld_Friedhelm
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Re: Wohngebäudeversicherung als Mieter – muss ich die selbst zahlen?

Beitrag von Festgeld_Friedhelm »

Guten Tag Roland, um das gleich klarzustellen: Die Wohngebäudeversicherung ist grundsätzlich Sache des Vermieters als Eigentümer. Er ist derjenige, der das Gebäude versichern muss und dessen Interesse am Schutz des Gebäudes besteht. Allerdings – und das ist der entscheidende Punkt – darf er die Kosten dafür auf die Mieter umlegen, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart ist. Das ist geregelt in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) §2 Nr. 13. Wohngebäudeversicherung gilt dort als umlagefähige Betriebskosten. Sie müssen also prüfen, ob Ihr Mietvertrag diese Umlage tatsächlich vorsieht. Steht da etwas wie "Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung" oder ähnliches? Dann ist die Umlage rechtlich in Ordnung. Eine eigene Wohngebäudeversicherung brauchen Sie als Mieter in keinem Fall. Das wäre tatsächlich Unsinn – Sie versichern ja kein Gebäude, das Ihnen gehört.
ZinsZombie_Zach
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Re: Wohngebäudeversicherung als Mieter – muss ich die selbst zahlen?

Beitrag von ZinsZombie_Zach »

lol hab ich auch erstmal nicht gerafft als mein erster vermieter das gemacht hat ? aber ja, Friedhelm hats schon richtig erklärt. kurz zusammengefasst: - umlegen = legal, wenn im vertrag steht - eigene wohngebäudeversicherung als mieter = totaler quatsch - deine hausratversicherung = die einzige die du brauchst check einfach mal deinen mietvertrag ob da was von "betriebskosten gemäß BetrKV" steht. wenn ja, ist das eigentlich normal und nichts worüber man sich groß aufregen muss tbh
Kapitalanleger_Kurt
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Re: Wohngebäudeversicherung als Mieter – muss ich die selbst zahlen?

Beitrag von Kapitalanleger_Kurt »

Die Vorredner haben das rechtliche Grundprinzip korrekt dargestellt. Ich möchte jedoch einen wichtigen praktischen Aspekt ergänzen, den viele Mieter übersehen: Auch wenn die Umlage zulässig ist, hat der Vermieter eine sogenannte Wirtschaftlichkeitspflicht. Er darf keine überteuerte Police wählen und die Kosten einfach auf die Mieter abwälzen. Die Prämie muss marktüblich sein. Falls Sie den Verdacht haben, dass Ihr Vermieter eine besonders teure Versicherung abgeschlossen hat, können Sie Einsicht in den Versicherungsschein verlangen und die Prämie mit Vergleichsangeboten plüfen. Außerdem: Der auf Sie umgelegte Anteil richtet sich nach der Wohnfläche im Verhältnis zur Gesamtfläche des Gebäudes. Bei 8 Einheiten trägt jeder Mieter in etwa einen entsprechenden Anteil. Das sollte transparent aus der Nebenkostenabrechnung hervorgehen. Eine eigene Wohngebäudeversicherung ergibt für Mieter keinerlei Sinn. Punkt.
SparquotenQueen_Sandra
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Re: Wohngebäudeversicherung als Mieter – muss ich die selbst zahlen?

Beitrag von SparquotenQueen_Sandra »

@Kapitalanleger_Kurt macht einen super wichtigen Punkt mit der Wirtschaftlichkeitspflicht! Das wusste ich ehrlich gesagt auch nicht so genau ? Roland, ich war in einer ähnlichen Situation. Mein Vermieter in Hamburg hatte jahrelang die Wohngebäudeversicherung nicht in der Nebenkostenabrechnung drin und hat sie dann plötzlich nachträglich eingeführt. Das geht übrigens nicht einfach so – eine neue Kostenposition darf er nur umlegen, wenn sie im Mietvertrag bereits als umlagefähig aufgeführt ist. Wenn dein alter Vertrag das nicht explizit vorsieht, kann er das nicht einfach per Brief ankündigen und dann abrechnen. Würde den Mietvertrag nochmal genau durchlesen! ?
RiesenmäßigRoland
Beiträge: 8
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Re: Wohngebäudeversicherung als Mieter – muss ich die selbst zahlen?

Beitrag von RiesenmäßigRoland »

Danke schon mal für die schnellen Antworten! Ich hab den Mietvertrag nochmal rausgekramt. Da steht tatsächlich unter §4: "Der Mieter trägt anteilig die Betriebskosten gemäß Anlage 3 zu §27 der zweiten Berechnungsverordnung, insbesondere... Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung." Also scheint das wohl gedeckt zu sein. Jetzt wär ich halt noch neugierig: Was deckt die Wohngebäudeversicherung eigentlich genau ab, und was deckt meine Hausratversicherung? Irgendwie frag ich mich ob es da Überschneidungen gibt oder ob eins das andere ergänzt.
KontoKompass_Kai
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Re: Wohngebäudeversicherung als Mieter – muss ich die selbst zahlen?

Beitrag von KontoKompass_Kai »

Gute Nachfrage, Roland. Das ist ein häufiger Knackpunkt. Kurz und klar: Wohngebäudeversicherung (Sache des Vermieters/Eigentümers): Deckt Schäden am Gebäude selbst ab – also Mauerwerk, Dach, fest eingebaute Heizung, Leitungswasser, Feuer, Sturm, Hagel. Wenn das Dach abbrennt oder eine Rohrleitung bricht und die Wände zerstört – das ist Gebäudeversicherung. Hausratversicherung (Ihre Police, Sache des Mieters): Deckt alles ab, was Sie in der Wohnung haben und theoretisch "ausschütten" könnten. Möbel, Elektrogeräte, Kleidung, Fahrräder (oft mit Zusatz), Einbruchschäden usw. Es gibt keine sinnvolle Überschneidung. Die beiden Versicherungen ergänzen sich – eine deckt die Hülle, die andere den Inhalt. Als Mieter brauchen Sie nur die Hausratversicherung. Fertig.
NeobrokernNino
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Re: Wohngebäudeversicherung als Mieter – muss ich die selbst zahlen?

Beitrag von NeobrokernNino »

bro ich dachte auch mal ich bräuchte als mieter ne wohngebäudeversicherung ? hab sogar kurz bei check24 geschaut lmao. zum glück hat mich mein kumpel rechtzeitig aufgeklärt hausrat reicht. alles andere ist overkill für mieter ?
ImmobilienIllusionen_Ine
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Re: Wohngebäudeversicherung als Mieter – muss ich die selbst zahlen?

Beitrag von ImmobilienIllusionen_Ine »

Ich ergänze noch einen Punkt, der oft vergessen wird: die Haftpflicht bei Leitungswasserschäden. Wenn du als Mieter z.B. die Waschmaschine falsch angeschlossen hast und ein Wasserschaden entsteht, der die Wand oder den Boden des Gebäudes beschädigt – dann zahlt das nicht die Wohngebäudeversicherung des Vermieters (bzw. er kann Regress bei dir nehmen). Dafür brauchst du eine private Haftpflichtversicherung. Ich sag das weil ich sehe dass du Hausrat und Wohngebäude erwähnst, aber nix von Haftpflicht. Falls du die noch nicht hast: die ist für Mieter eigentlich unverzichtbar und kostet meist 40–80 € im Jahr.
ETF_Einsteigerin_Eva
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Re: Wohngebäudeversicherung als Mieter – muss ich die selbst zahlen?

Beitrag von ETF_Einsteigerin_Eva »

@ImmobilienIllusionen_Ines hat recht, die private Haftpflicht ist wirklich wichtig! Meine kostet bei der DEVK 58 € im Jahr und deckt auch Mietsachschäden explizit ab – also wenn ich z.B. versehentlich einen Fleck ins Parkett brenne oder die Badewanne zerkratze. Das ist nochmal ein eigenes Thema, aber für Mieter absolut essentiell ? Wohngebäude brauchst du als Mieter definitiv nicht selbst abschließen.
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