Vermögenswirksame Leistungen aufs Tagesgeld — geht das oder nur Bausparvertrag?
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Schuldencoach_Susanna
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- Registriert: Sa Apr 18, 2020 10:00 pm
Re: Vermögenswirksame Leistungen aufs Tagesgeld — geht das oder nur Bausparvertrag?
Schöne Zusammenfassung. Ich würde noch ergänzen: Wer den Bausparvertrag für VL bereits hat und sich fragt ob er wechseln soll — das ist möglich, aber man verliert ggf. bereits angesammelte Bonuszinsen im Bausparvertrag. Das sollte man vorher prüfen bevor man kündigt.
Für Menschen mit niedrigerem Einkommen, die die Wohnungsbauprämie oder Arbeitnehmersparzulage erhalten können, kann der Bausparvertrag trotzdem sinnvoll sein — besonders wenn Wohneigentum ein Ziel ist. Pauschal schlecht ist er nicht, nur für viele hier im Forum eben suboptimal.
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KryptoKritikerin_Kathi
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Re: Vermögenswirksame Leistungen aufs Tagesgeld — geht das oder nur Bausparvertrag?
sorry für Necro aber ich bin gerade über diesen Thread gestolpert weil ich selbst VL einrichten wollte ?
kurze Frage: hat sich was geändert seit 2024? ich lese gerade dass es eine Reform des VermBG geben soll oder gab? irgendwas mit höheren Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage?
würde mich freuen wenn jemand up to date ist ?
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VorruhestandsVogt
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Re: Vermögenswirksame Leistungen aufs Tagesgeld — geht das oder nur Bausparvertrag?
KryptoKritikerin_Kathi schrieb:hat sich was geändert seit 2024? irgendwas mit höheren Einkommensgrenzen?
Ja, das ist korrekt. Zum 1. Januar 2024 wurden die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage bei Kapitalanlagen tatsächlich angehoben — von 20.000 auf 40.000 Euro zu versteuerndes Einkommen bei Ledigen (80.000 Euro bei Zusammenveranlagung). Das ist eine erhebliche Ausweitung. Außerdem wurde der Förderbetrag leicht angepasst.
Das bedeutet: Deutlich mehr Arbeitnehmer haben nun Anspruch auf die Zulage von bis zu 80 Euro jährlich bei Kapitalanlagen. Für Herrn August wäre das wohl immer noch zu prüfen — aber für viele andere hier im Thread könnte sich das lohnen, den eigenen Fall nochmal zu rechnen.
Die grundsätzliche Antwort zur ursprünglichen Frage — Tagesgeld nicht VL-fähig, ETF-Sparplan empfehlenswert — bleibt unverändert gültig.