SCHUFA-Score Wohnungsablehnung – darf der Vermieter das wirklich?
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SparstrumpfSigrid
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Re: SCHUFA-Score Wohnungsablehnung – darf der Vermieter das wirklich?
Oh, das sind ja viele hilfreiche Antworten, danke! Ich lese alles durch.
@Dividenden_Dieter: Ja, ich habe tatsächlich noch ein Schreiben von dem Mobilfunkanbieter (war Vodafone), in dem steht, dass die Forderung "storniert" wird und ich nichts schulde. Das habe ich damals aufgehoben, weil mein Sohn gesagt hat "Mutter, sowas wegschmeißen kommt nicht in Frage". Gut, dass ich auf ihn gehört hab!
Ich werde jetzt erstmal die kostenlose Selbstauskunft beantragen, wie @Schnellrechner_Silvio geschrieben hat. Und dann schaue ich mir an, was da genau drin steht. Das Vodafone-Schreiben lege ich schon mal bereit. Bin gespannt was ich da finde... wenn man mit 68 noch SCHUFA-Detektivin wird ?
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Zinsjäger_Joachim
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Re: SCHUFA-Score Wohnungsablehnung – darf der Vermieter das wirklich?
Da @SparstrumpfSigrid das Schreiben von Vodafone noch hat: Das ist Gold wert. Konkret empfehle ich folgenden Weg:
- Selbstauskunft bei der SCHUFA beantragen (kostenlos, dauert ca. 2-3 Wochen per Post oder sofort online über das SCHUFA-Portal).
- Den genauen Eintrag identifizieren — Datum der Eintragung, Datum der Erledigung, Name des Gläubigers.
- Schriftlichen Widerspruch an die SCHUFA senden mit dem Argument, dass die Forderung nie berechtigt war (DSGVO Art. 17 — Recht auf Löschung). Vodafone-Schreiben als Anlage beifügen.
- SCHUFA hat 4 Wochen Zeit zur Prüfung. Reagieren sie nicht oder ablehnen ohne Begründung: Beschwerde beim Hessischen Beauftragten für Datenschutz (SCHUFA hat Sitz in Wiesbaden, fällt unter hessische Aufsicht).
Das klingt aufwändig, ist aber machbar. Und wenn der Eintrag wirklich auf einer zurückgezogenen Forderung basiert, stehen die Chancen sehr gut.
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GoldGlaubeGertrude
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Re: SCHUFA-Score Wohnungsablehnung – darf der Vermieter das wirklich?
Sigrid, ich kenn das Gefühl! Mir ist ähnliches passiert vor zwei Jahren, auch wegen so einem alten Kram. Ich hab damals einen Brief per Einschriben an die SCHUFA geschickt mit allem drum und dran. Hat funktioniert, aber hat fast 2 Monate gedauert bis ich Antwort bekam.
Was mir dabei geholfen hat: Ich bin zu einer Verbraucherzentrale gegangen. Die haben den Brief mit mir zusammen aufgesetzt. Kostet glaub ich ein paar Euro für die Beratung aber die wissen genau was reinmuss. Für dich als Rentnerin könnte das auch ein guter Weg sein, dann muss man das nicht alleine durchwurschteln ?
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Renten_Rebell_Rolf
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Re: SCHUFA-Score Wohnungsablehnung – darf der Vermieter das wirklich?
Was mich bei dem ganzen Thema immer wieder aufregt: Die SCHUFA ist ein privates Unternehmen, das Daten über uns sammelt und damit Geschäfte macht — und wir haben kaum Kontrolle drüber. Das ist schon ein starkes Stück.
Aber gut, Sigrid, praktisch gesehen: Das mit dem Vodafone-Schreiben ist dein Ass im Ärmel. Einschreiben an die SCHUFA, Löschung verlangen, und wenn die nicht spuren: Verbraucherzentrale oder direkt Datenschutzbehörde. Du bist im Recht, also bleib hartnäckig.
Für die Wohnungssuch in der Zwischenzeit: Probier mal privat inserierte Wohnungen statt Makler. Manche ältere Vermieter fragen gar keine SCHUFA ab, die schauen sich lieber den Menschen an.
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HaushaltsbudgetHubi
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Re: SCHUFA-Score Wohnungsablehnung – darf der Vermieter das wirklich?
@Renten_Rebell_Rolf stimmt, privat ist oft besser. Hab meine letzte Wohnung auch privat gefunden, kein Makler, kein SCHUFA-Zirkus. Der Vermieter wollte nur Einkommensnachweis und fertig.
Sigrid du kannst auch einfach bei der ersten Wohnungsbesichtigung direkt sagen: "Ich hab ein altes SCHUFA-Thema, das ist aber bereinigt, hier ist der Nachweis." Manche Vermieter schätzen das wenn man ofen ist anstatt dass die selbst draufkommen. Hab ich ma von nem Kollegen gehört hat geklappt.
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NordbankNorbert
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Re: SCHUFA-Score Wohnungsablehnung – darf der Vermieter das wirklich?
Um hier etwas Ordnung in die rechtliche Einordnung zu bringen:
1. Ein Vermieter ist gesetzlich nicht verpflichtet, eine SCHUFA-Auskunft einzuholen oder eine Ablehnung zu begründen. Das Mietrecht gibt dem Vermieter weitgehende Freiheit bei der Auswahl des Mieters — Grenzen setzt lediglich das AGG bei diskriminierenden Merkmalen.
2. Ein SCHUFA-Eintrag, der auf einer nie berechtigten Forderung basiert, ist datenschutzrechtlich angreifbar. Rechtsgrundlage: Art. 17 Abs. 1 lit. d DSGVO — unzulässig verarbeitete Daten müssen gelöscht werden.
3. Die SCHUFA-Ombudsstelle (Hinweis von @DispoZinsHasser_Dierk) ist tatsächlich ein sinnvoller Zwischenschritt vor einer Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde.
Der Weg, den @Zinsjäger_Joachim beschrieben hat, ist korrekt und vollständig. Dem ist nichts hinzuzufügen.
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EinzelaktienEgon
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Re: SCHUFA-Score Wohnungsablehnung – darf der Vermieter das wirklich?
Ich frag mich eigentlich wie viele Leute in sowas reinlaufen ohne es zu wissen. Ich hab noch nie meine SCHUFA-Selbstauskunft abgerufen, glaube ich zumindest. Vielleicht sollte ich das mal tun...
Sigrid, viel Erfolg jedenfalls. Das Vodafone-Schreiben klingt nach einem klaren Fall. Wenn die die Forderung selbst zurückgezogen haben, sollte die SCHUFA das auch löschen müssen.
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DepotzockDennis
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Re: SCHUFA-Score Wohnungsablehnung – darf der Vermieter das wirklich?
@EinzelaktienEgon bro check das mal ASAP, ich hab das letzte Jahr gemacht und hatte tatsächlich einen Eintrag drin von einem alten Streamingdienst den ich gar nicht mehr kannte ? war zum Glück schon als erledigt markiert aber trotzdem wtf
Sigrid seriously: einmal im Jahr Selbstauskunft holen ist so basic wie Reifendruck prüfen. Kostet nix und man weiß was Sache ist ?
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AktienAntonia_HH
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Re: SCHUFA-Score Wohnungsablehnung – darf der Vermieter das wirklich?
Ich hab das mal für eine Freundin durchgekämpft, sehr ähnliche Situation. Ein paar praktische Hinweise die ich dabei gelernt hab:
- Die kostenlose Selbstauskunft ("Datenkopie") kommt per Post in ca. 2 Wochen — wer es schneller braucht, kann über das SCHUFA-Online-Portal "MeineSchufa" schauen, aber da kostet die ausführliche Ansicht Geld. Für den Widerspruch reicht die kostenlose Version.
- Beim Widerspruch unbedingt per Einschreiben mit Rückschein schicken — damit du den Eingang beweisen kannst.
- Den Widerspruch gleichzeitig an SCHUFA UND an Vodafone schicken, da Vodafone als "Gläubiger" den Eintrag gemeldet hat. Vodafone muss dann ggf. gegenüber der SCHUFA bestätigen, dass die Forderung nie berechtigt war.
Bei meiner Freundin hat das 5 Wochen gedauert und der Eintrag war weg. ?
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Aktionär_Alfons_M
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Re: SCHUFA-Score Wohnungsablehnung – darf der Vermieter das wirklich?
Einen Aspekt hat hier noch niemand erwähnt: Sollte die SCHUFA den Löschantrag ablehnen und man sich im Recht fühlt, gibt es die Möglichkeit einer Klage vor dem Amtsgericht. Bei klaren Fällen — zurückgezogene Forderung, vorhandener Nachweis — haben Kläger durchaus Erfolg gehabt. Das Amtsgericht Wiesbaden ist hier zuständig, da die SCHUFA dort ihren Sitz hat.
Das ist natürlich der letzte Schritt, und bei dem geschilderten Sachverhalt sollte es dazu gar nicht kommen. Aber es ist gut zu wissen, dass man nicht einfach machtlos ist.