SCHUFA-Score Wohnungsablehnung – darf der Vermieter das wirklich?
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SparstrumpfSigrid
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SCHUFA-Score Wohnungsablehnung – darf der Vermieter das wirklich?
Hallo zusammen,
ich bin etwas ratlos und hoffe, dass jemand hier Erfahrung damit hat. Ich bin 68, Rentnerin, und habe eine ganz ordentliche Rente von knapp 1.600 Euro netto im Monat — für Rostock ist das eigentlich mehr als ausreichend. Trotzdem wurde ich neulich für eine Mietwohnung abgelehnt. Und zwar angeblich wegen meiner SCHUFA.
Der Hintergrund: Vor fast drei Jahren hatte ich einen kleinen Streit mit einem Inkassounternehmen wegen einer Handy-Rechnung, die ich bestritten hatte. Das war am Ende eine Fehler des Anbieters, wurde bereinigt, der Eintrag müsste also eigentlich erledigt sein. Aber offensichtlich steht da noch irgendetwas.
Der Makler hat mir am Telefon kurz gesagt, der Vermieter lehne aufgrund meiner SCHUFA-Auskunft ab — mehr Erklärung gab es nicht. Keine schriftliche Begründung, nichts. Ich habe eine tadellose Zahlungsmoral seit Jahrzehnten, zahle alle Rechnungen pünktlich, habe keinerlei laufende Schulden.
Jetzt meine Fragen: Darf ein Vermieter einen negativen SCHUFA-Eintrag überhaupt als alleinigen Ablehnungsgrund nehmen, wenn das Einkommen offensichtlich stimmt? Und was kann ich tun — kann ich verlangen, dass der Eintrag gelöscht wird? Ich hab keine Ahnung, wie das alles funktionirt.
Über jeden Hinweis dankbar!
Sigrid
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Schnellrechner_Silvio
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Re: SCHUFA-Score Wohnungsablehnung – darf der Vermieter das wirklich?
Hey Sigrid, kurze Antwort zuerst: Ja, Vermieter dürfen das leider. Die können im Prinzip jeden ablehnen, den sie wollen — solange sie nicht diskriminieren wegen Herkunft, Geschlecht, Religion usw. (AGG). Ein schlechter SCHUFA-Score fällt da nicht drunter.
Aber: Der entscheidende Punkt bei dir ist, ob der Eintrag überhaupt noch rechtens da steht. Erledigte Forderungen werden nach 3 Jahren gelöscht — gerechnet ab dem Jahr der Erledigung. Wenn das also Ende 2021 bereinigt wurde, sollte der Eintrag Ende 2024 weg sein. Du solltest dir sofort deine kostenlose Selbstauskunft bei der SCHUFA holen (einmal pro Jahr gratis über schufa.de, nennt sich "Datenkopie nach Art. 15 DSGVO"). Dann weißt du, was da wirklich drin steht.
Wenn der Eintrag falsch oder veraltet ist, hast du ein Recht auf Löschung und kannst Widerspruch einlegen. ?
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ETF_Umsteiger_Ulf
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Re: SCHUFA-Score Wohnungsablehnung – darf der Vermieter das wirklich?
@Schnellrechner_Silvio hat das Wesentliche gesagt. Ich ergänze noch: Die SCHUFA ist datenschutzrechtlich an die DSGVO gebunden. Wenn ein Eintrag falsch ist oder die Löschfrist abgelaufen ist, musst du das schriftlich bei der SCHUFA anfechten — die haben dann einen Monat Zeit zu reagieren.
Für den konkreten Fall mit der Wohnung: Leider bringt das rückwirkend nichts mehr. Aber für die nächste Bewerbung kannst du proaktiv vorgehen — eine saubere SCHUFA-Auskunft selbst mitbringen, ergänzt durch einen Einkommensnachweis. Viele Vermieter reagieren dann ganz anders, wenn du die Unterlagen schon vollständig hinlegst.
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BudgetPlanerBernd_HB
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Re: SCHUFA-Score Wohnungsablehnung – darf der Vermieter das wirklich?
Och Sigrid, das kenn ich. Hab mal ne ähnliche Situation gehabt wegen einer alten Handyrechnung bei o2, die eigentlich strittig war. Die SCHUFA merkt sich sowas leider länger als man denkt.
Was ich damals gemacht hab: Direkt bei der SCHUFA angefragt und den Nachweis von dem Anbieter hingeschickt, dass die Forderung zurückgezogen wurde. Hat geklappt, Eintrag war weg nach ca. 6 Wochen. Kostet keine Mühe, nur Nerven ?
Hol dir erstmal die kostenlose Selbstauskunft, dann siehst du ob der Eintarg überhaupt noch drin ist.
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GratisGiroGregor
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Re: SCHUFA-Score Wohnungsablehnung – darf der Vermieter das wirklich?
Nur kurz zum rechtlichen Teil, weil das immer wieder falsch verstanden wird: Ein Vermieter darf eine SCHUFA abfragen und darf auf Basis davon ablehnen. Das ist vollkommen legal. Er muss dir auch keine Begründung geben. Klingt unfair, ist aber so.
Was nicht legal wäre: wenn er den Score falsch interpretiert oder einen bereits gelöschten Eintrag als Basis nimmt. Aber das nachzuweisen ist fast unmöglich, weil du ja nicht weißt, was in seiner Auskunft stand.
Fazit: Energie lieber in die SCHUFA-Bereinigung stecken als in Widerspruch gegen den Vermieter. ?
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Maklerschreck_Manfred
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Re: SCHUFA-Score Wohnungsablehnung – darf der Vermieter das wirklich?
Ich möchte hier etwas präzisieren, was in den vorigen Antworten leicht untergeht.
Die Löschfristen der SCHUFA sind folgende: Erledigte Forderungen (also bezahlte oder zurückgezogene) werden grundsätzlich nach 3 Jahren zum 31. Dezember des dritten Jahres nach Erledigung gelöscht. Wenn deine Forderung also z.B. im März 2022 als erledigt markiert wurde, bleibt der Eintrag bis zum 31. Dezember 2025 gespeichert — also noch fast ein weiteres Jahr. Das überrascht viele.
Außerdem: Wenn der Eintrag noch im System ist, hat der Vermieter ihn möglicherweise korrekt ausgewertet. Das ändert nichts an deiner Lage, aber du solltest wissen womit du es zu tun hast bevor du Briefe schreibst.
Hol dir die Selbstauskunft. Dann reden wir weiter.
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Girokonto_Gnom_Gerd
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Re: SCHUFA-Score Wohnungsablehnung – darf der Vermieter das wirklich?
warte mal kurz, also der eintrag kann noch 3 jahre nach erledigung drin stehen?? das ist ja der hammer ? ich dachte wenn man zahlt ist es sofort weg lol
sorry sigrid off topic aber das wusste ich echt nicht. lern auch grad dazu ?
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Maklerschreck_Manfred
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Re: SCHUFA-Score Wohnungsablehnung – darf der Vermieter das wirklich?
Girokonto_Gnom_Gerd schrieb:ich dachte wenn man zahlt ist es sofort weg lol
Nein, leider nicht. Das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Die SCHUFA unterscheidet zwischen dem Datum der Erledigung und dem Datum der Löschung. Der Eintrag bleibt sichtbar, wird aber als "erledigt" markiert. Viele Vermieter und Banken werten auch erledigte Einträge noch negativ aus — das ist deren gutes Recht.
Einzige Ausnahme: Forderungen unter 2.000 Euro, die innerhalb von 6 Wochen nach Eintragung bezahlt wurden, werden sofort gelöscht. Das ist die sogenannte "Kulanzregelung". Aber das dürfte hier nicht zutreffen.
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DispoZinsHasser_Dierk
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Re: SCHUFA-Score Wohnungsablehnung – darf der Vermieter das wirklich?
alter das system ist so ne frechheit ehrlich. zahlt man alles brav ab und die schufa hängt einem trotzdem noch jahrelang nach. wär bei mir fast auch so gelaufen mal, hatte nen alten handyvertrag von nem ex-mitbewohner irgendwie auf meinem namen ?
@SparstrumpfSigrid probier mal den weg über die SCHUFA-ombudsstelle wenn die normal nicht reagieren. die schlichten kostenlos zwischen dir und der schufa. hab gehört das geht schneller als der normale beschwerdeweg
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Dividenden_Dieter
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Re: SCHUFA-Score Wohnungsablehnung – darf der Vermieter das wirklich?
Ich möchte einen anderen Aspekt einbringen, der hier noch nicht angesprochen wurde.
Wenn die Forderung damals bestritten und vom Anbieter zurückgezogen wurde — also nie eine berechtigte Forderung war — dann hätte der Eintrag unter Umständen gar nicht erst in die SCHUFA eingetragen werden dürfen. Die SCHUFA-Kriterien sehen vor, dass ein Eintrag nur zulässig ist, wenn die Forderung unbestritten oder tituliert ist.
Das bedeutet: Du könntest argumentieren, dass der Eintrag von Anfang an rechtswidrig war. In dem Fall musst du nicht die 3-Jahres-Frist abwarten, sondern kannst sofortige Löschung verlangen — mit dem Nachweis, dass die Forderung nie berechtigt war. Hast du noch Unterlagen von damals, die zeigen, dass der Anbieter die Forderung zurückgezogen hat?