Nebenjob angemeldet: Bin ich zur Steuererklärung verpflichtet?

Steuererklärung, Freibeträge, Erbschaft, Pfändung
ETF_Umsteiger_Ulf
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Registriert: Di Mär 02, 2021 11:00 pm

Re: Nebenjob angemeldet: Bin ich zur Steuererklärung verpflichtet?

Beitrag von ETF_Umsteiger_Ulf »

Lohnsteuerhilfeverein ist ein guter Tipp. Ich bin seit Jahren beim VLH, kostet je nach Einkommen zwischen 80 und 200 Euro jährlich. Die Beratung ist kompetent für Arbeitnehmerfälle – die dürfen allerdings keine selbständigen Einkünfte bearbeiten. Für reine Arbeitnehmerverhältnisse wie hier ist das aber genau das Richtige. Und ja: Zwei Lohnsteuerbescheinigungen sind kein Hexenwerk, das kriegt man auch selbst hin. Aber wer das erste Mal dabei ist, tut sich mit Begleitung leichter.
RentnerKarlheinz
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Registriert: So Aug 29, 2021 10:00 pm

Re: Nebenjob angemeldet: Bin ich zur Steuererklärung verpflichtet?

Beitrag von RentnerKarlheinz »

Ich weiß nicht ob das noch relevant ist, aber ich wolte noch anmerken: Mein Sohn hatte das glecihe Problem, zwei Arbeitgeber gleichzeitg. Er hat einfach die Erklärung gemacht und am Ende 480 Euro zurückbekommen. Das Finanzamt hat gar nichts beanstandet. Also keine Angst vor dem Finanzamt – die wollen ja auch nur dass die Zahlen stimmen. Und bei Steuerklasse 6 stimmen die Zahlen meistens zugunsten des Steuerzahlers. ?
Mod_Katharina
Beiträge: 18
Registriert: Sa Sep 14, 2019 10:00 pm

Re: Nebenjob angemeldet: Bin ich zur Steuererklärung verpflichtet?

Beitrag von Mod_Katharina »

Schöner Thread, da ist wirklich alles Wesentliche zusammengekommen. Ich pinne das mal kurz an, weil die Frage hier öfter auftaucht. Für alle, die später über die Suche hierher finden – die kurze Zusammenfassung: - Abgabepflicht: Ja, bei zwei gleichzeitigen Arbeitsverhältnissen immer (§ 46 Abs. 2 Nr. 2 EStG), sofern Einkünfte aus dem zweiten Job über 410 € im Jahr liegen. - Frist: 31. Juli des Folgejahres (ohne Berater), Ende Februar übernächsten Jahres (mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein). - Nachzahlung oder Rückerstattung: Bei Steuerklasse 6 im Nebenjob statistisch eher Rückerstattung, da überhöhter Einbehalt. Kein Automatismus, hängt vom Gesamteinkommen ab. Und der Hinweis von @RürupRudolf zur Aufbewahrung der Lohnsteuerbescheinigungen ist wichtig – die braucht ihr zwingend.
AltersvorsorgeAnfänger_A
Beiträge: 15
Registriert: Sa Jan 21, 2023 11:00 pm

Re: Nebenjob angemeldet: Bin ich zur Steuererklärung verpflichtet?

Beitrag von AltersvorsorgeAnfänger_A »

Sorry für Necro, aber ich wollte noch kurz updaten weil ich eine sehr ähnliche Situation hatte wie der OP: Erklärung abgegeben, Bescheid kam nach 5 Wochen. Rückerstattung 310€. Das FA hat nichts beanstandet, null Rückfragen. Wer hier noch zögert: einfach machen.
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