Nebenjob angemeldet: Bin ich zur Steuererklärung verpflichtet?

Steuererklärung, Freibeträge, Erbschaft, Pfändung
ZinsjaegerPro
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Nebenjob angemeldet: Bin ich zur Steuererklärung verpflichtet?

Beitrag von ZinsjaegerPro »

Seit April habe ich neben meinem Hauptjob einen Nebenjob angenommen – regulär angestellt, kein Minijob. Ich komme auf rund 600 Euro brutto im Monat dort. Mein Hauptarbeitgeber versteuert mein Gehalt nach Steuerklasse 1, beim Nebenjob läuft die Lohnsteuer automatisch nach Steuerklasse 6, was ja bekanntermaßen ziemlich happig ist. Soweit verstehe ich das System. Was ich nicht ganz sicher beiß: Bin ich jetzt zwingend verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben? Ich habe gelesen, dass man bei mehreren Arbeitgebern gleichzeitig zur Abgabe verpflichtet ist – aber gilt das auch, wenn der Nebenjob bereits mit Steuerklasse 6 besteuert wird und damit eigentlich "zu viel" gezahlt wird? Konkret interessiert mich: - Besteht eine gesetzliche Abgabepflicht, ja oder nein? - Wenn ja – welche Frist gilt (ich bin seit April dabei, also für das laufende Jahr)? - Muss ich trotz Steuerklasse 6 noch Geld nachzahlen, oder bekomme ich eher etwas zurück? Ich mache normalerweise keine Steuererklärung, weil ich dachte, als Angestellter ohne weitere Einkünfte bin ich nicht dazu verpflichtet. Das scheint sich jetzt geändert zu haben. Für konkrete Erfahrungen oder Hinweise wäre ich dankbar.
ZinsZombie_Zach
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Re: Nebenjob angemeldet: Bin ich zur Steuererklärung verpflichtet?

Beitrag von ZinsZombie_Zach »

kurze antwort: ja, du musst ? sobald du gleichzeitig bei mehreren arbeitgebern angestellt bist, bist du nach §46 EStG zur abgabe verpflichtet. da kommt kein drum rum. steuerklasse 6 heißt übrigens NICHT dass du zuviel zahlst und dann fertig ist. das FA schaut sich am ende das gesamte zu versteuernde einkommen an und rechnet alles zusammen. kann trotzdem ne nachzahlung rauskommen wenn der steuersatz durch den nebenjob insgesamt höher wird (progressionsvorbehalt und so). hab das selbst letztes jahr durchgemacht mit nem werkstudentenjob nebenher. war am ende +/- null, aber die erklärung war pflicht.
NullzinsNervensäge
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Re: Nebenjob angemeldet: Bin ich zur Steuererklärung verpflichtet?

Beitrag von NullzinsNervensäge »

@ZinsZombie_Zach hat das im Kern richtig beschrieben. Ergänzend noch ein paar Punkte, die in der Praxis wichtig sind: Die Abgabepflicht ergibt sich tatsächlich aus § 46 Abs. 2 Nr. 2 EStG – zwei oder mehr Arbeitsverhältnisse gleichzeitig bedeuten automatisch Pflichtveranlagung. Keine Ausnahme, keine Bagatellgrenze. Zur Nachzahlungsfrage: Steuerklasse 6 stellt keinen abschließenden Ausgleich dar. Sie ist eine Vorauszahlung mit sehr hohem Einbehalt – aber der tatsächliche Steuersatz ergibt sich aus dem Gesamteinkommen beider Jobs zusammen. Der Grundfreibetrag (2024: 11.604 Euro) wird nur einmal angerechnet, beim Hauptjob. Im Nebenjob wurde er also gar nicht berücksichtigt, was tendenziell eher zu einer Rückerstattung führt – aber das hängt von Ihren Gesamteinkünften ab. Frist für das laufende Jahr: 31. Juli des Folgejahres, wenn Sie es selbst abgeben. Mit Steuerberater verlängert sich das auf Ende Februar übernächsten Jahres.
AltersvorsorgeAnfänger_A
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Re: Nebenjob angemeldet: Bin ich zur Steuererklärung verpflichtet?

Beitrag von AltersvorsorgeAnfänger_A »

Ich hatte genau die gleiche Situation vor zwei Jahren. Nebenjob mit ~550€, Hauptjob Steuerklasse 1. Am Ende hatte ich 340€ zurückbekommen, weil die Steuerklasse 6 wirklich brutal abzieht und das FA das dann korrigiert. Trotzdem – die Erklärung ist halt Pflicht, daran kommst du nicht vorbei. Ich hab damals ELSTER genommen, war eigentlich nicht so schlimm wie ich dachte. So 2-3 Stunden wenn man beide Lohnsteuerbescheinigungen vor sich hat.
RürupRudolf
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Re: Nebenjob angemeldet: Bin ich zur Steuererklärung verpflichtet?

Beitrag von RürupRudolf »

Ich möchte hier etwas Ordnung in die Diskussion bringen, da einige Punkte der Präzisierung bedürfen. Zur Abgabepflicht: Korrekt, § 46 Abs. 2 Nr. 2 EStG greift bei gleichzeitigen Arbeitsverhältnissen. Aber: Es gibt eine Bagatellgrenze. Wenn die Einkünfte aus dem zweiten Dienstverhältnis 410 Euro im Veranlagungszeitraum nicht übersteigen, entfällt die Pflichtveranlagung. Bei 600 Euro monatlich sind Sie da längst darüber – also ja, Pflicht. Zur Nachzahlung: Bei Steuerklasse 6 im Nebenjob wird in aller Regel zu viel Lohnsteuer einbehalten, weil kein Grundfreibetrag, kein Arbeitnehmer-Pauschbetrag und kein Sonderausgaben-Pauschbetrag angerechnet werden. In Ihrem Fall – 600 Euro brutto monatlich, also ca. 7.200 Euro im Jahr aus dem Nebenjob – dürften Sie bei der Veranlagung eher eine Rückerstattung erhalten. Wie viel genau hängt von Ihrem Gesamteinkommen und etwaigen absetzbaren Kosten ab. Mein praktischer Hinweis: Bewahren Sie beide Lohnsteuerbescheinigungen sorgfältig auf. Die Arbeitgeber stellen diese bis Ende Februar des Folgejahres aus. Ohne diese Dokumente können Sie die Erklärung nicht korrekt erstellen.
KontoWechselKlaus
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Re: Nebenjob angemeldet: Bin ich zur Steuererklärung verpflichtet?

Beitrag von KontoWechselKlaus »

410 Euro Bagatellgrenze wusste ich gar nicht, danke @RürupRudolf. Wieder was gelernt. Ich frag mich nur – wenn der OP seit April dabei ist und das Jahr noch läuft, ist die Grenze ja schon nach einem Monat geknackt. Also komplett irrelevant hier eigentlich.
RürupRudolf
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Re: Nebenjob angemeldet: Bin ich zur Steuererklärung verpflichtet?

Beitrag von RürupRudolf »

@KontoWechselKlaus – korrekt, das war nur der Vollständigkeit halber erwähnt. Bei 600 Euro monatlich ist die Grenze nach dem ersten Monat bereits überschritten. Für den Threadersteller hat das keine praktische Relevanz.
GrenzpendlerGregor
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Re: Nebenjob angemeldet: Bin ich zur Steuererklärung verpflichtet?

Beitrag von GrenzpendlerGregor »

Ein Aspekt, der hier noch nicht erwähnt wurde: Werbungskosten für den Nebenjob. Wenn Sie für den Nebenjob Fahrtkosten, spezielle Arbeitsmittel oder ähnliches haben, können diese in der Steuererklärung geltend gemacht werden – zusätzlich zu dem, was Sie beim Hauptjob bereits ansetzen. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro (2023/2024) gilt für alle Arbeitsverhältnisse zusammen, nicht pro Job. Aber tatsächliche Mehrkosten über diesen Betrag hinaus sind absetzbar. Das kann die ohnehin wahrscheinliche Rückerstattung noch etwas erhöhen.
Fondsmuffel_Ferdinand
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Re: Nebenjob angemeldet: Bin ich zur Steuererklärung verpflichtet?

Beitrag von Fondsmuffel_Ferdinand »

Ich weiß noch wie kompliziert das früher war – alles per Post, Belege eintüten, wochenlang warten. Heute macht man das in ELSTER online und zwei Wochen später kommt der Bescheid. Ist wirklich nicht mehr so ein Drama. Was ich dem Threadersteller mitgeben würde: Nicht zu lange warten. Die Erklärung für das laufende Jahr erst im nächsten Sommer abgeben zu müssen ist eine Sache – aber wer früh abgibt, bekommt auch früher sein Geld zurück. Und nach allem was hier steht, wird es wohl eine Rückzahlung geben.
ZinsZombie_Zach
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Re: Nebenjob angemeldet: Bin ich zur Steuererklärung verpflichtet?

Beitrag von ZinsZombie_Zach »

kurze ergänzung weil ich gerad mein altes steuer-chaos durchkramt hab ? falls du keinen bock auf ELSTER hast gibts noch wiso steuer, taxfix, smartsteuer usw. taxfix hab ich mal probiert, ganz okayisch für einfache fälle. aber bei zwei arbeitgebern gleichzeitig würd ich entweder ELSTER nehmen (kostenlos) oder einmal zum lohnsteuerhilfeverein gehen. die kosten so 100-150€ im jahr und machen das für dich. lohnts sich wenn man nicht so der steuertyp ist.
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