Krypto-Verluste aus 2022 per Verlustvortrag mit Gewinnen 2024/2025 verrechnen — geht das noch?

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SparSpaß_Sabrina_K
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Re: Krypto-Verluste aus 2022 per Verlustvortrag mit Gewinnen 2024/2025 verrechnen — geht das noch?

Beitrag von SparSpaß_Sabrina_K »

@ModeratorStefan danke!! ok dann mach ich das mal mit taxfix, hab ich eh schon drauf ? hoffentlich krieg ich dann auch noch was zurück bzw wenigstens den verlust festgestellt für später habt ihr alle eigentlich angst dass das FA irgendwann von den exchanges direkt Daten kriegt? ich glaub in der EU kommt da was mit DAC8 oder so ?
ModeratorStefan
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Re: Krypto-Verluste aus 2022 per Verlustvortrag mit Gewinnen 2024/2025 verrechnen — geht das noch?

Beitrag von ModeratorStefan »

@SparSpaß_Sabrina_K DAC8 ist tatsächlich relevant — das ist die EU-Richtlinie zur automatischen Meldepflicht für Krypto-Dienstleister. Ab 2026 müssen Exchanges wie Kraken, Coinbase und andere in der EU ansässige oder tätige Anbieter Nutzerdaten an die nationalen Steuerbehörden melden. Das BZSt leitet das dann ans zuständige Finanzamt weiter. Kurz gesagt: Wer jetzt noch nicht gemeldet hat, sollte das nachholen — freiwillige Selbstkorrektur ist deutlich angenehmer als eine Betriebsprüfung. Das gilt auch für Verluste, die man vergessen hat geltend zu machen. Zurück zu Freds ursprünglicher Frage: Ich fasse kurz zusammen — unbefristeter Verlustvortrag, nur Verrechnung innerhalb § 23 EStG, Verlustfeststellungsbescheid ist Voraussetzung, Anlage SO korrekt ausfüllen. Das war eigentlich alles schon gesagt, aber der DAC8-Aspekt ist für alle hier nochmal ein guter Reminder.
FreistellungsauftragFred
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Re: Krypto-Verluste aus 2022 per Verlustvortrag mit Gewinnen 2024/2025 verrechnen — geht das noch?

Beitrag von FreistellungsauftragFred »

Vielen Dank an alle für die hilfreichen Beiträge. Ich fasse für mich zusammen: - Verlustvortrag § 23 EStG ist unbefristet — der Kollege lag falsch. - Verrechnung nur mit § 23 EStG-Gewinnen, nicht mit Kapitalerträgen — meine Einschätzung war korrekt. - Verlustfeststellungsbescheid 2022 liegt vor und ist bestandskräftig — Basis ist damit gegeben. - Für 2024 einfach Anlage SO korrekt ausfüllen, FA rechnet automatisch gegen. DAC8 war mir bekannt, aber der Hinweis ist für andere Mitleser sicher wertvoll. Einen schönen Abend noch.
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