Hausverkauf nach Scheidung – Spekulationssteuer trotz Eigennutzung?
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BonusMeilen_Boris
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Re: Hausverkauf nach Scheidung – Spekulationssteuer trotz Eigennutzung?
Hedwig, für die Steuerberatersuche: Schau mal auf steuerberater.de – da kann man nach Fachgebiet filtern. Stichwort "Immobilien" oder "Grundstücksveräußerung". Alternativ gibt es auf der Website der Bundessteuerberaterkammer eine offizielle Suche.
Wenn der Gewinn für deinen Mann-Anteil tatsächlich ca. 57.500 € beträgt und er das mit sagen wir 35% versteuern müsste, wären das rund 20.000 € Steuer. Das ist kein Pappenstiel – da lohnt sich professionelle Beratung, auch wenn die 300–500 € kostet. ?
Und noch ein Punkt den hier keiner erwähnt hat: Falls ihr im Scheidungsverfahren eine Scheidungsfolgenvereinbarung abschließt, kann man die steuerliche Last manchmal über den Kaufpreis oder Zugewinnausgleich verschieben. Das ist aber wirklich was für Spezialisten.
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AktienAntonia_HH
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Re: Hausverkauf nach Scheidung – Spekulationssteuer trotz Eigennutzung?
Ich war vor zwei Jahren in einer ähnlichen Situation (nicht Scheidung, aber Erbauseinandersetzung mit Immobilie), und ich kann nur sagen: Hol dir wirklich jemanden der das kennt. Mein normaler Steuerberater hat mich fast 8.000 € gekostet durch einen Fehler, den ein spezialisierter Kollege dann noch rechtzeitig korrigiert hat. ?
Was ich außerdem gelernt habe: Wenn zwischen Kaufvertrag und notariellem Abschluss noch etwas Zeit ist, kann man manchmal noch steuermindernde Maßnahmen einbauen (Dokumentation von Renovierungskosten, Herstellungskosten etc.). Sammelt also alle Belege die ihr in 6 Jahren angehäuft habt – Handwerkerrechnungen, Modernisierungen, alles.
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SparschweinSprenger_Susi
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Re: Hausverkauf nach Scheidung – Spekulationssteuer trotz Eigennutzung?
oh man ich versteh nur bahnhof aber irgendwie find ich das krass dass man nach 34 jahren ehe dann auch noch stress mit dem finanzamt kriegt ? echt unfair
jedenfalls hedwig ich drück dir die daumen dass das alles gut läuft!! ??
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Festgeld_Friederike
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Re: Hausverkauf nach Scheidung – Spekulationssteuer trotz Eigennutzung?
Noch ein Nachtrag, der vielleicht wichtig ist: Sie haben geschrieben, der Verkauf sei "voraussichtlich Anfang 2025". Bitte beachten Sie, dass für die steuerliche Beurteilung der Zeitpunkt des notariellen Kaufvertrags maßgeblich ist, nicht der Zeitpunkt der Schlüsselübergabe oder der Kaufpreiszahlung.
Außerdem: Die Zehnjahresfrist beginnt ebenfalls mit dem Datum des notariellen Kaufvertrags beim Erwerb. Wenn Sie im März 2018 gekauft haben und erst nach März 2028 verkaufen würden, wäre die gesamte Frage hinfällig – dann greift die Zehnjahresregel und es fällt gar keine Steuer an. Das nur als Information, falls sich der Verkauf aus anderen Gründen verzögern sollte.