Zu viel in bAV eingezahlt — gibt es eine Beitragsgrenze und was passiert bei Überschreitung?
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Dividendenonkel_Detlef
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Zu viel in bAV eingezahlt — gibt es eine Beitragsgrenze und was passiert bei Überschreitung?
Hallo zusammen,
ich zahle seit einigen Jahren über Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung (bAV) ein. Mein Arbeitgeber schießt 15% dazu, ich selbst wandle aktuell 400 Euro im Monat um — macht zusammen grob 460 Euro monatlich bzw. knapp 5.520 Euro im Jahr.
Jetzt habe ich gelesen, dass es da irgendwelche Grenzen geben soll — einmal für die Steuerfreiheit und einmal für die Sozialabgabenfreiheit. Als Buchhalter müsste ich das eigentlich besser wissen, aber ehrlich gesagt ist mir das bei der bAV nie so richtig klar geworden, weil ich das intern nie betreut habe.
Konkret frage ich mich:
1. Wie hoch ist die aktuelle Grenze für steuerfreie Einzahlungen?
2. Gilt für Sozialabgaben eine andere (niedrigere?) Grenze?
3. Was passiert, wenn man über die Grenze kommt — wird der übersteigende Betrag einfach normal versteuert?
4. Lohnt es sich überhaupt, noch mehr einzuzahlen wenn die SV-Freiheit eh schon ausgereizt ist?
Ich bin 59, plane noch 6 Jahre zu arbeiten, und überlege ob ich den Beitrag nochmal erhöhe um die Steuerlast jetzt zu drücken. Aber ich will natürlich nicht irgendwo eine Falle aufmachen.
Danke schonmal!
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BavarianBudgetBuam
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Re: Zu viel in bAV eingezahlt — gibt es eine Beitragsgrenze und was passiert bei Überschreitung?
Ha, Detlef fragt was steuerliches und ich als KFZ-Meister versuch's zu beantworten ? Aber ich glaub ich hab das mal irgendwo aufgeschnappt:
Die Grenze für Steuerfreiheit liegt bei 8% der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der RV West. 2024 sind das glaub ich rund 7.248 Euro im Jahr. Für Sozialabgaben gilt nur 4% BBG, also ca. 3.624 Euro. Alles drüber ist zwar noch steuerfrei, aber eben nicht mehr SV-frei.
Mit deinen 5.520 Euro im Jahr bist du also über der SV-Grenze aber noch unter der Steuergrenze — soweit ich das versteh. Ob das sinnvoll is, da frag lieber nen Steuerberater ?
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WochenendWarrior_Waldi
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Re: Zu viel in bAV eingezahlt — gibt es eine Beitragsgrenze und was passiert bei Überschreitung?
@BavarianBudgetBuam jo die Zahlen klingen richtig, ich hab das auch mal nachgeschaut als ich über erhöhung nachgedacht hab. Die BBG 2024 is 90.600 Euro, also 4% davon sind 3.624 und 8% wären 7.248. Passt so.
Detlef, du zahlst laut dir 5.520 im Jahr ein — du bist also schon über der SV-Freigrenze (3.624) aber noch locker unter der Steuerfreigrenze. Der Teil zwischen 3.624 und 5.520 kostet dich also Sozialabgaben, is aber immer noch steuerfrei. Ist kein Desater aber halt auch kein voller Vorteil mehr ?
Ob sich erhöhen lohnt hängt davon ab wieviel du an Steur sparst vs was du an SV draufzahlst. Kenn mich aber auch nicht so tief aus ehrlich gesagt.
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RenditeRalf_NRW
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- Registriert: Do Okt 03, 2019 10:00 pm
Re: Zu viel in bAV eingezahlt — gibt es eine Beitragsgrenze und was passiert bei Überschreitung?
Ich bring hier mal etwas Ordnung rein, weil ein paar Details unpräzise sind.
Steuerfreiheit (§ 3 Nr. 63 EStG): 8% der Beitragsbemessungsgrenze West der allgemeinen Rentenversicherung. 2024: BBG = 90.600 €, also 8% = 7.248 € p.a. Dieser Betrag gilt für Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Beiträge zusammen.
Sozialabgabenfreiheit: Nur 4% der BBG, also 3.624 € p.a. Was darüber liegt, ist zwar steuerfrei, aber SV-pflichtig — d.h. Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile zur KV, PV, RV, AV fallen auf den übersteigenden Betrag an.
Detlef zahlt lt. eigener Angabe 5.520 € p.a. ein. Das bedeutet: 1.896 € p.a. sind SV-pflichtig, aber steuerfrei. Je nach Beitragssatz (ca. 20% AN-Anteil) kostet das ca. 380 € mehr an SV-Beiträgen im Jahr. Steuervorteil bleibt trotzdem erheblich, gerade bei Grenzsteuersatz >35%.
Was passiert bei Überschreitung der 8%-Grenze? Der übersteigende Betrag ist weder steuer- noch SV-frei — er wird wie normaler Lohn behandelt. Das ist dann kein Vorteil mehr.
Fazit: Noch Spielraum bis 7.248 € vorhanden. Erhöhung lohnt sich steuerlich. SV-technisch zahlt man aber schon drauf.
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BudgetBrigitte_DO
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Re: Zu viel in bAV eingezahlt — gibt es eine Beitragsgrenze und was passiert bei Überschreitung?
Super Erklärung von @RenditeRalf_NRW ? Ich ergänze noch einen Punkt, der gerne vergessen wird:
Wenn du im Rentenalter die bAV ausgezahlt bekommst, ist die voll steuerpflichtig und KV/PV-pflichtig (wenn du gesetzlich krankenversichert bist). Das ist der häufig übersehene Haken. Gerade als gesetzlich Versicherter zahlst du dann auf die Auszahlung den vollen Krankenkassenbeitrag — also ca. 14-16% — obendrauf.
Das schmälert den Steuervorteil heute natürlich nicht komplett weg, aber man sollte die Gesamtrechnung im Blick haben. Bei einem Grenzsteuersatz von 40%+ heute und vielleicht 25% im Rente ist der Steuerstundungseffekt trotzdem positiv. Aber es ist kein Selbstläufer.
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GoldsparbuchGünter
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- Registriert: Do Okt 17, 2019 10:00 pm
Re: Zu viel in bAV eingezahlt — gibt es eine Beitragsgrenze und was passiert bei Überschreitung?
Ich bin jetzt in Rente und beziehe auch eine kleine Direktversicherung. Brigitte hat völlig recht — die Krankenkasse holt sich ihren Teil. Ich zahle auf meine bAV-Rente (knapp 180 Euro/Monat) den vollen KV-Beitrag, nicht den ermäßigten. Das hat mich damals überascht, weil mir das niemand ordentlich erklärt hatte.
Außerdem: Wenn man als Rentner unter dem Grundfreibetrag bleibt, zahlt man keine Einkommensteuer drauf. Aber SV kommt trotzdem. Einfach ist das alles nicht.
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AzubiAna_2023
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- Registriert: Di Apr 04, 2023 10:00 pm
Re: Zu viel in bAV eingezahlt — gibt es eine Beitragsgrenze und was passiert bei Überschreitung?
ok ich versteh nur bahnhof aber klingt mega kompliziert ?? ich mein ich bin azubi und hab nichtmal genug für nen ordentlichen bAV-beitrag lmao
aber ernsthaft, das mit der KV im rentenalter hab ich noch nie gehört?? also man zahlt heute steuerfrei ein und zahlt dann im alter trotzdem KV drauf?? das klingt nach nem trick den der staat sich ausgedacht hat um doch noch ranzukommen ?
@GoldsparbuchGünter du armer kerl ?
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GoldsparbuchGünter
- Beiträge: 10
- Registriert: Do Okt 17, 2019 10:00 pm
Re: Zu viel in bAV eingezahlt — gibt es eine Beitragsgrenze und was passiert bei Überschreitung?
@AzubiAna_2023 Ja, so ungefähr. Der Staat verschiebt halt nur die Besteuerung. Aber wie gesagt — wenn man heute hohen Steuersatz hat und im Alter niedrigeren, bleibt trotzdem ein Vorteil. Man muss es nur durchrechnen und nicht blind drauf vertrauen.
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VermögenswirbelWinfried
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Re: Zu viel in bAV eingezahlt — gibt es eine Beitragsgrenze und was passiert bei Überschreitung?
Als Selbstständiger bin ich zwar von der bAV meist ausgeschlossen (außer über eine Ein-Mann-GmbH), aber ich verfolge das Thema weil manche meiner Kunden Angestellte sind.
Wichtiger Punkt den ich noch ergänzen möchte: Der 15% Arbeitgeberzuschuss ist seit 2022 für alle Neufälle Pflicht und muss auf den Beitrag draufgelegt werden. Dieser Zuschuss frisst aber ebenfalls den Freibetrag — er zählt zur 8%-Grenze dazu. Detlef sollte also prüfen ob der AG-Zuschuss bereits in den 5.520 € enthalten ist oder zusätzlich dazu kommt.
Wenn der Arbeitgeber 15% auf deinen Eigenanteil von 400 € aufschlägt, also 60 € AG-Zuschuss, dann sind die 5.520 € hoffentlich schon inkl. dieser 60x12=720 €. Falls nicht, wäre der Gesamtbeitrag noch höher und damit näher an der Steuerfreigrenze.
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Dividendenonkel_Detlef
- Beiträge: 8
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Re: Zu viel in bAV eingezahlt — gibt es eine Beitragsgrenze und was passiert bei Überschreitung?
Danke für die vielen Antworten, das hilft schon sehr!
@VermögenswirbelWinfried — guter Punkt. Ich hab nochmal nachgeschaut: Die 5.520 € sind der Gesamtbeitrag inkl. AG-Anteil. Also 460 € × 12 = 5.520 €. Steuerfreigrenze bei 7.248 € ist also noch nicht ausgereizt, ich hätte noch gut 1.700 € Luft.
@RenditeRalf_NRW — die Aufschlüsselung mit den 1.896 € SV-pflichtigen aber steuerfreien Beiträgen ist Gold wert. Ich hab das mal grob gerechnet: Bei meinem Grenzsteuersatz von ca. 38% spare ich auf diese 1.896 € trotzdem rund 720 € Steuern, zahle aber ca. 380 € mehr SV. Netto also noch gut 340 € Vorteil, auch im SV-pflichtigen Bereich.
@BudgetBrigitte_DO — das mit der KV im Rentenalter kannte ich, das ist bei uns Buchhalterkollegen schon mal Thema gewesen. Mein Grenzsteuersatz wird im Alter deutlich niedriger sein, da ich keine Kapitalerträge mehr aus dem Job haben werde und die GRV-Rente überschaubar ist. Trotzdem muss ich das durchrechnen.