Zu viel in bAV eingezahlt — gibt es eine Beitragsgrenze und was passiert bei Überschreitung?
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ETF-Henning
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Re: Zu viel in bAV eingezahlt — gibt es eine Beitragsgrenze und was passiert bei Überschreitung?
Ich werfe mal eine etwas ketzerische Perspektive ein ?
Detlef, du bist 59, planst 6 Jahre weiter zu arbeiten. Die bAV bindet das Kapital bis 62 frühestens (§ 1b BetrAVG). Du hast also kaum Flexibilität. Wenn in 3 Jahren was Unvorhergesehenes passiert — Jobverlust, Pflegefall in der Familie, sonstwas — kommst du da nicht ran.
ETF-Sparplan mit dem gleichen Betrag hätte Steuernachteil heute (kein §3 Nr.63 EStG Vorteil), aber du behältst die Kontrolle. Bei einem Grenzsteuersatz von 38% jetzt vs. vielleicht 20% im Alter: Steuerstundungsvorteil ca. 18% — klingt gut. Aber nach KV-Abzug im Alter (~15%) und Progression schmilzt das zusammen.
Ich sag nicht, die bAV ist schlecht. Aber alles über die 4%-SV-Grenze hinaus würde ich mir gut überlegen ob es nicht sinnvoller ist, den Rest in einen Broker zu stecken. Gerade wenn du schon einen Notgroschen und andere Rücklagen hast.
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SparquotenQueen_Sandra
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Re: Zu viel in bAV eingezahlt — gibt es eine Beitragsgrenze und was passiert bei Überschreitung?
@ETF-Henning genau das denk ich auch! ? Die Flexibilität ist bei der bAV echt das Problem. Ich hab meine bAV-Beiträge auf das Minimum reduziert (nur soviel dass ich den AG-Zuschuss mitnehme) und den Rest in ETFs gesteckt. Das fühlt sich einfach besser an wenn man weiß man kommt ggf. ran.
Aber Detlef ist halt 59 und nicht 29 — die Illiquidität bis 62/65 ist bei ihm weniger schlimm als bei mir mit 31 ?
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RisikoRudolf_aus_RLP
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Re: Zu viel in bAV eingezahlt — gibt es eine Beitragsgrenze und was passiert bei Überschreitung?
Ich ergänze nochmal einen praktischen Aspekt, der hier noch nicht genannt wurde:
Die Art des bAV-Durchführungswegs spielt eine Rolle. Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds unterliegen alle § 3 Nr. 63 EStG und haben damit die genannte 8%/4%-BBG-Grenze. Aber: Wer einen alten Vertrag aus vor 2005 hat, der noch unter § 40b EStG läuft (pauschalversteuert), der hat eine komplett andere Systematik — dort gilt die neue Freigrenze nur für den neuen Teil.
Detlef, wenn deine Direktversicherung neueren Datums ist (nach 2005 abgeschlossen), gilt die Rechnung von Ralf. Wenn du einen alten Vertrag hast und einen neuen, kann es sein dass du zwei separate Freibeträge nutzt oder auch nicht — das muss ein Steuerberater prüfen.
Außerdem: Bei Überschreitung der 8%-Grenze wird nicht automatisch alles abgelehnt — der Versicherer nimmt das Geld, aber der Arbeitgeber muss den übersteigenden Betrag als Arbeitslohn versteuern und verbeitragen. Das merkt man oft erst bei der Steuererklärung.
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RoboAdvisor_Renate
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Re: Zu viel in bAV eingezahlt — gibt es eine Beitragsgrenze und was passiert bei Überschreitung?
Was hier noch fehlt ist der Hinweis auf den Nachzahlungsparagraphen § 3 Nr. 63 Satz 3 EStG: Wer in Vorjahren keine oder geringe bAV-Beiträge hatte, kann unter bestimmten Bedingungen nicht genutzte Freibeträge aus den letzten 3 Jahren nachholen. Das verdreifacht theoretisch den nutzbaren steuerfreien Beitrag in einem Jahr.
Das ist besonders relevant wenn man kurz vor der Rente steht und noch eine Einmalzahlung leisten möchte. Die Voraussetzung ist, dass das Dienstverhältnis nach dem 31.12.2017 begonnen hat oder seit mindestens 2018 besteht.
Ob das in Detlefs konkreter Situation anwendbar ist, hängt von der Vertragsgestaltung und dem Arbeitgeber ab — nicht jeder AG lässt das zu. Aber es lohnt sich, das anzufragen.
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SparschweinSprenger_Susi
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Re: Zu viel in bAV eingezahlt — gibt es eine Beitragsgrenze und was passiert bei Überschreitung?
warte mal kurz — also wenn man im alter die bAV kriegt zahlt man nochmal KV drauf?? ? das is doch irgendwie doppelt gemoppelt oder?? man hat schon sein ganzes arbeitsleben KV gezahlt und dann nochmal auf die rente?? ich versteh den deutschen staat nicht ?
sorry für ot aber das hat mich gerade echt getroffen lol
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GeldgesprächGünstiger
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Re: Zu viel in bAV eingezahlt — gibt es eine Beitragsgrenze und was passiert bei Überschreitung?
@SparschweinSprenger_Susi Das ist leider so. Seit dem GKV-Modernisierungsgesetz 2004 zahlen Betriebsrentner den vollen Beitragssatz auf Direktversicherungen etc. Vorher war es der halbe. Das Bundesverfassungsgericht hat das 2010 als verfassungskonform eingestuft, auch wenn viele das als ungerecht empfinden.
Für Detlef: Wenn du unter dem Freibetrag von aktuell 176,75 € monatlich (2024) für bAV-Bezüge bleibst, fällt keine KV an. Oberhalb davon gilt der volle Satz auf den gesamten Betrag. Das ist auch ein Grund warum manche lieber mehrere kleine bAV-Verträge haben statt einen großen — aber das ist bei dir nach 6 Jahren kaum noch optimierbar.
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PeterOhnePlan
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Re: Zu viel in bAV eingezahlt — gibt es eine Beitragsgrenze und was passiert bei Überschreitung?
alter ich lese hier schon 20 minuten und hab noch nie so viel über rente nachgedacht ?? ich bin 28 und mein chef fragt mich seit nem jahr ob ich bAV machen will und ich hab immer nein gesagt weil ich dachte das is irgendein trick
nach diesem thread check ich: ich sollte wenigstens soviel machen dass ich den AG-zuschuss mitnehm oder? das is quasi gratis geld oder hab ich das falsch verstanden ?
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ETF-Henning
- Beiträge: 26
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Re: Zu viel in bAV eingezahlt — gibt es eine Beitragsgrenze und was passiert bei Überschreitung?
@PeterOhnePlan Den AG-Zuschuss mitnehmen: ja, fast immer sinnvoll. Das sind 15% sofortiger Bonus auf deinen Beitrag — das schlägt erstmal alles. Danach wird's komplizierter.
Für dich mit 28 würde ich aber trotzdem sagen: Erst Notgroschen aufbauen, dann ETF-Sparplan, und bAV nur bis zur SV-Freigrenze (4% BBG = ca. 300 € im Monat). Der Rest in Aktien-ETFs — die sind in 35+ Jahren wahrscheinlich die bessere Wahl, weil du die Flexibilität behältst und keine Versicherungskosten zahlst.
Aber das ist ein anderer Thread ?
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RenditeRalf_NRW
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Re: Zu viel in bAV eingezahlt — gibt es eine Beitragsgrenze und was passiert bei Überschreitung?
RoboAdvisor_Renate schrieb:Wer in Vorjahren keine oder geringe bAV-Beiträge hatte, kann unter bestimmten Bedingungen nicht genutzte Freibeträge aus den letzten 3 Jahren nachholen.
Korrekt — und das ist tatsächlich ein unterschätztes Instrument für Detlef. Konkret: Wenn er in den Vorjahren (bis zu 3 Vorjahre) nicht den vollen Freibetrag ausgeschöpft hat, kann er in einem Jahr bis zu 4 × 7.248 € = 28.992 € steuerfrei einzahlen — sofern Arbeitgeber und Versicherungsvertrag das zulassen.
Das ist natürlich kein Pappenstiel und erfordert entsprechende Liquidität. Aber bei einem 59-jährigen Buchhalter der offenbar sorgfältig plant, könnte das eine Option sein um kurz vor dem Rentenalter nochmal einen steuerlich wirksamen Batzen wegzuparken.
Detlef: Lass das von einem Steuerberater der sich in bAV auskennt konkret durchrechnen. Nicht jeder Steuerberater kennt diese Möglichkeit — konkret nach § 3 Nr. 63 Satz 3 EStG fragen.