Einlagensicherung 100.000€: gilt das pro Bank oder pro Person?

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RürupRechnerRalf
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Einlagensicherung 100.000€: gilt das pro Bank oder pro Person?

Beitrag von RürupRechnerRalf »

Hallo zusammen, ich habe mich in den letzten Jahren als Selbstständiger ein ordentliches Polster angespart — mittlerweile liegen gut 160.000€ auf Tagesgeld- und Festgeldkonten. Das läuft hauptsächlich über zwei Banken, aber ich fange jetzt an, mir Gedanken über das Thema Einlagensicherung zu machen. Konkret: Gilt die gesetzliche Einlagensicherung von 100.000€ pro Bank oder pro Person? Ich habe widersprüchliche Informationen gelesen. Mein Verständnis ist, dass es pro Einleger und pro Bank gilt — also hätte ich bei zwei Banken jeweils 100.000€ abgesichert, macht zusammen 200.000€. Stimmt das so? Was ich außerdem nicht ganz verstehe: Sparkassen und Volksbanken werben ja mit einem eigenen Sicherungssystem, das über die gesetzlichen 100.000€ hinausgeht. Ist das ein echter Mehrwert oder eher Marketing? Wie verlässlich sind diese freiwilligen Sicherungssysteme wirklich? Und eine letzte Frage: Wenn ich mein Geld bewusst auf drei oder vier Banken aufteile — ist das die sicherste Strategie für Liquiditätsreserven in dieser Größenordnung? Oder gibt es clevere Alternativen, die ich als Selbstständiger auf dem Schirm haben sollte? Danke für eure Einschätzungen.
Kreditkarten_Knecht_Knut
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Re: Einlagensicherung 100.000€: gilt das pro Bank oder pro Person?

Beitrag von Kreditkarten_Knecht_Knut »

Ja, du hast das grundsätzlich richtig verstanden: 100.000€ pro Einleger und pro Kreditinstitut. Wenn du also bei Bank A und Bank B je 100k liegen hast, bist du mit insgesamt 200k gesetzlich abgesichert. Das ist die EU-Richtlinie, die in Deutschland seit 2015 gilt. Wobei man dazu sagen muss: Eine Bank muss erstmal wirklich pleitegehen, damit das relevant wird. Ist in Deutschland nicht so häufig passiert — aber nach 2008 will man ja nie wissen ?
Mahnbescheid_Monika
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Re: Einlagensicherung 100.000€: gilt das pro Bank oder pro Person?

Beitrag von Mahnbescheid_Monika »

Ich glaub bei Ehepaaren gibts da auch noch eine Besonderheit oder? Gemeinsame Konten werden glaub ich anders gerechnet ? da war doch was mit 200k auf einem Gemeinschaftskonto oder so?
NordbankNorbert
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Re: Einlagensicherung 100.000€: gilt das pro Bank oder pro Person?

Beitrag von NordbankNorbert »

@Mahnbescheid_Monika hat das richtig angesprochen. Zur Präzisierung: Bei einem Gemeinschaftskonto gilt der Schutz von 100.000€ je Kontoinhaber — ein gemeinsames Konto zweier Personen ist also bis zu 200.000€ abgesichert, jeweils 100.000€ pro Kopf. Das steht in §8 Abs. 6 EinSiG (Einlagensicherungsgesetz). Zusätzlich gibt es die sogenannte vorübergehende erhöhte Einlagensicherung: Bei bestimmten Lebensereignissen wie Immobilienverkauf, Erbschaft, Heirat, Scheidung oder Geburt wird der Schutz für bis zu 12 Monate auf 500.000€ erhöht. Das wissen die wenigsten. Für einen Selbstständigen wie den OP ist das natürlich weniger relevant, sofern keine dieser Situationen vorliegt.
DepotDaddy_Dortmund
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Re: Einlagensicherung 100.000€: gilt das pro Bank oder pro Person?

Beitrag von DepotDaddy_Dortmund »

Kurz zusammengefasst für alle, die es eilig haben: 100k pro Bank pro Person, Punkt. ? Und ja, auf mehrere Banken aufteilen ist die einfachste Lösung. Ich hab mein Tagesgeld selbst auf drei Banken verteilt — ING, DKB und Trade Republic (die haben ja jetzt auch ein Tagesgeldkonto). Nervt ein bisschen mit dem Überblick, aber für den Seelenfrieden ist es das wert. Ehrlich gesagt: Bei den heutigen Zinsen von 3-4% lohnt sich das eh, mehrere Angebote zu vergleichen. Ist also kein reiner Sicherheitsgedanke.
Mod_Sabine_PF
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Re: Einlagensicherung 100.000€: gilt das pro Bank oder pro Person?

Beitrag von Mod_Sabine_PF »

Zum Thema Sparkassen und Volksbanken — das ist tatsächlich ein wichtiger Unterschied, den ich kurz erklären möchte: Sparkassen und Volksbanken/Raiffeisenbanken sind nicht dem gesetzlichen Einlagensicherungsfonds der privaten Banken angeschlossen. Sie haben stattdessen eigene Institutssicherungssysteme: - Sparkassen: Sparkassen-Finanzgruppe mit Haftungsverbund — das Ziel ist nicht Einlagenentschädigung, sondern die Bank selbst darf gar nicht erst pleitegehen. - Volksbanken/Raiffeisen: BVR-Institutssicherung, funktioniert ähnlich. Das klingt nach Marketing, ist es aber nicht vollständig. Diese Systeme haben historisch gut funktioniert — keine Sparkasse und keine Volksbank ist in der Nachkriegszeit in Deutschland pleite gegangen. Das ist faktisch beeindruckend. Allerdings: Ein gesetzlich verbriefter individueller Anspruch auf Entschädigung wie beim EdB (Entschädigungseinrichtung deutscher Banken) existiert hier nicht in der gleichen Form. Man vertraut dem System, nicht einer Rechtsgarantie. Ob das ein echter Mehrwert ist? Ich würde sagen: ja, aber anders als die 100k-Garantie bei Privatbanken.
GoldsparbuchGünter
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Re: Einlagensicherung 100.000€: gilt das pro Bank oder pro Person?

Beitrag von GoldsparbuchGünter »

Ich hab seit 40 Jahren mein Geld bei der Sparkasse und schlaf gut dabei. Die ist noch nie pleitegegangen und die ganze Region steht dahinter. Früher war das alles einfacher — man kannte den Filialleiter persönlich und hat dem vertraut. Diese ganzen Onlinebanken mit 4% Zinsen — da weiß ich nicht ob ich dem vertrauen würde. Aber ich bin auch alt ?
ETF_Opa_Ernst
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Re: Einlagensicherung 100.000€: gilt das pro Bank oder pro Person?

Beitrag von ETF_Opa_Ernst »

@GoldsparbuchGünter Das mit dem Vertrauen verstehe ich gut, aber man sollte Vertrauen nicht mit Sicherheitsstruktur verwechseln. Zur ursprünglichen Frage des OP noch ein konkreter Hinweis, den hier noch niemand erwähnt hat: Bei der Aufteilung auf mehrere Banken sollte man aufpassen, dass man nicht versehentlich Institute wählt, die zum selben Einlagensicherungsfonds gehören oder — noch wichtiger — zur selben Bankengruppe. Die ING-DiBa und die ING (Niederlande) sind zum Beispiel verbunden. In der Praxis ist das für die Einlagensicherung normalerweise kein Problem, weil es sich um separate juristische Einheiten handelt, aber ich würde im Zweifel immer auf klar getrennte Institutsgruppen setzen. Außerdem: Festgeld bei einer Bank, Tagesgeld bei einer anderen — das macht ohnehin Sinn, nicht nur wegen der Sicherheit.
BavarianBudgetBasti
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Re: Einlagensicherung 100.000€: gilt das pro Bank oder pro Person?

Beitrag von BavarianBudgetBasti »

Warte mal kurz — Trade Republic zählt als Bank mittlerweile oder? Die haben doch eine Banklizenz bekommen, also gilt da auch die 100k-Sicherung normal, oder? ? Ich hab da auch was rumliegen und würd mich interessieren obs wirklich so abgesichert ist wie bei ner normalen Bank.
DispoDetektiv_Dirk
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Re: Einlagensicherung 100.000€: gilt das pro Bank oder pro Person?

Beitrag von DispoDetektiv_Dirk »

@BavarianBudgetBasti Ja, Trade Republic hat seit 2023 eine Vollbanklizenz und ist Mitglied der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB), also gesetzliche 100k-Sicherung gilt. Davor waren Kundengelder über Partnerbanken abgesichert — das war etwas komplizierter konstruiert. Für den OP noch ein praktischer Gedanke: Wenn du als Selbstständiger 160k als Liquiditätsreserve hältst, frage ich mich ehrlich gesagt, ob wirklich alles davon auf Tagesgeld sein muss. Je nach Planungshorizont könnte ein Teil davon sinnvoller in einem kurzlaufenden Festgeld oder sogar in Geldmarkt-ETFs liegen — da hast du dann keine Einlagensicherungsproblematik, weil Fondsgelder Sondervermögen sind. Aber das ist eine andere Diskussion.
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