Mahnbescheid erhalten — welche Frist gilt und was tun bei Widerspruch?
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TeilzeitTanja_Freiburg
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Mahnbescheid erhalten — welche Frist gilt und was tun bei Widerspruch?
Hallo zusammen ?
Ich hab heute Morgen einen Brief vom Amtsgericht bekommen — gerichtlicher Mahnbescheid. Ich hab erstmal gedacht ich seh nicht richtig. Geht um eine Forderung von einem alten Mobilfunkanbieter (Vodafone), ca. 340 Euro. Die sagen ich hätte noch einen alten Vertrag nicht ordentlich gekündigt und schulde ihnen noch Grundgebühren.
Das Problem: Ich meine den Vertrag damals schon gekündigt zu haben, per Einschreiben sogar. Aber ich hab den Nachweis natürlich grade nicht mehr auf Anhieb. Typisch. ?
Jetzt steh ich hier mit dem Zettel und weiß nicht was ich tun soll. Ich hab gegoogelt und gelesen dass man "Widerspruch" einlegen kann — aber wie genau geht das, und vor allem: welche Frist gilt da?? Ich will nicht aus Versehen die Frist verpassen und dann plötzlich einen Vollstreckungsbescheid am Hals haben.
Außerdem: Lohnt sich der Widerspruch wenn ich nicht 100% sicher bin ob ich Recht habe? Ich mein, falls es dann zum richtigen Klageverfahren kommt und ich verliere, wird's ja teurer...
Ich bin alleinerziehend, zwei Kinder, Teilzeit — ich hab weder Zeit noch Geld für einen langen Rechtsstreit. Aber 340 Euro einfach zahlen für was ich vielleicht gar nicht schulde, will ich auch nicht. ?
Danke schon mal für jeden Tipp!
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GrenzpendlerGregor
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Re: Mahnbescheid erhalten — welche Frist gilt und was tun bei Widerspruch?
Okay, erstmal durchatmen — das ist lösbar.
Die wichtigste Information zuerst: Beim gerichtlichen Mahnbescheid hast du 2 Wochen Widerspruchsfrist, gerechnet ab dem Tag der Zustellung (also ab dem Datum, an dem du den Brief bekommen hast, nicht ab dem Ausstellungsdatum auf dem Bescheid). Das steht auch auf dem Bescheid selbst, meistens auf Seite 1 oder 2.
Den Widerspruch legst du ein, indem du das Formblatt ausfüllst, das dem Mahnbescheid beiliegt. Einfach das Kästchen "Widerspruch" ankreuzen, unterschreiben, und an das Amtsgericht schicken — am besten wieder per Einschreiben, damit du einen Nachweis hast. Eine Begründung brauchst du beim Widerspruch nicht, das ist wichtig. Du musst dem Gericht jetzt noch nicht erklären warum.
Was passiert dann? Vodafone kann danach das streitige Mahnverfahren in ein normales Klageverfahren überführen — muss es aber nicht. Viele Gläubiger tun das bei kleineren Beträgen gar nicht, weil es für sie ebenfalls aufwändig ist.
Gleichzeitig: Such jetzt sofort nach dem Kündigungsnachweis. Schau in alte E-Mails, Ordner, vielleicht hat die Post noch einen Scan des Einschreibens? Und ruf morgen bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg an — die beraten kostenlos und können dir sagen ob die Forderung überhaupt schlüssig ist.
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SkeptischerSigurd
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Re: Mahnbescheid erhalten — welche Frist gilt und was tun bei Widerspruch?
Was Gregor sagt stimmt soweit. Ich würd aber noch ergänzen: Vodafone ist bekannt dafür, solche Mahnbescheide rauszuschicken auch wenn die Forderung fragwürdig ist. Die setzen drauf dass Leute zahlen ohne nachzufragen.
Widerspruch einlegen kostet dich nix außer 5 Minuten und eine Briefmarke. Also mach das auf jeden Fall, egal ob du dir sicher bist oder nicht. Danach schaust du weiter.
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AltbauAnnett
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Re: Mahnbescheid erhalten — welche Frist gilt und was tun bei Widerspruch?
Dem schließe ich mich an. Widerspruch einlegen ist die einzig sinnvolle erste Reaktion, solange du die Forderung nicht zweifelsfrei als berechtigt anerkennst.
Noch ein praktischer Hinweis zur Frist: Das Datum der Zustellung ist das Datum, das der Zusteller auf dem gelben Umschlag (oder dem Rückschein) vermerkt hat — nicht das Datum auf dem Bescheid selbst. Bei manchen Leuten liegt da schon ein paar Tage Unterschied drin. Also zähl die 14 Tage vom Zustelldatum, nicht vom heutigen Tag.
Und falls du wirklich keine Belege findest: Vodafone muss im Klagefall selbst beweisen, dass die Forderung berechtigt ist. Die Beweislast liegt nicht bei dir.
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GoldsparbuchGünter
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Re: Mahnbescheid erhalten — welche Frist gilt und was tun bei Widerspruch?
Ich sag ja immer, diese Mobilfunkverträge sind die reinste Abzocke. Früher hat man einfach beim Ortsnetz angerufen und gut war's. Aber zur eigentlichen Frage:
Meine Tochter hatte mal sowas ähnliches mit 1&1. Hat Widerspruch eingelegt, dan haben die 1&1 sich nie mehr gemeldet. Manchmal reicht der Widerspruch schon als Abschreckung. Die Firmen haben auch keine Lust auf den ganzen Aufwand wenn es nur um ein paar hundert Euro geht.
Also mach den Widersrpuch und wart erstmal ab was passiert.
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ChillFaktor_Christoph
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Re: Mahnbescheid erhalten — welche Frist gilt und was tun bei Widerspruch?
Tanja erstmal Respekt, du gehst das strukturiert an statt einfach in Panik zu zahlen ?
Kleiner Tipp noch: Die Verbraucherzentrale BaWü hat auch ne Online-Beratung, falls du tagsüber wegen der Kinder nicht anrufen kannst. Und beim Widerspruchsformular — falls das Formblatt weg ist oder zerknittert, kannst du auch einfach ein formloses Schreiben schicken mit: Name, Aktenzeichen vom Mahnbescheid, und dem Satz "Hiermit lege ich Widerspruch gegen den Mahnbescheid vom [Datum] ein." Das reicht rechtlich völlig aus.
Achso und: Fristende aufschreiben und in den Kalender. Klingt banal ist aber das wichtigste ?
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FreiberuflerFinanzen_Fin
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Re: Mahnbescheid erhalten — welche Frist gilt und was tun bei Widerspruch?
Ich hatte mal fast das gleiche mit O2. Widerspruch raus, 3 Wochen Stille, dann kam ein Brief von denen mit einem "Vergleichsangebot" über 90 Euro. Hab ich ignoriert. Danach: nix mehr. ?
340 Euro für eine fragwürdige Kündigung klingt sehr nach automatisiertem Mahnwesen. Die Sachbearbeiter da checken oft gar nicht ob die Forderung wirklich hand und fuß hat bevor der Mahnbescheid rausgeht.
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PensionärPetershofen
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Re: Mahnbescheid erhalten — welche Frist gilt und was tun bei Widerspruch?
Gestatten Sie mir einen ergänzenden Hinweis aus meiner früheren Verwaltungstätigkeit.
Es wird hier korrekt auf die 14-Tages-Frist hingewiesen. Ich möchte jedoch betonen: Diese Frist ist eine Ausschlussfrist. Das bedeutet, verstreicht sie ohne dass Sie Widerspruch eingelegt haben, kann das Gericht auf Antrag des Gläubigers unmittelbar einen Vollstreckungsbescheid erlassen. Gegen diesen gibt es zwar noch den sogenannten Einspruch (wiederum 2 Wochen), aber die Situation wird dann deutlich unangenehmer.
Handeln Sie also umgehend. Das Formblatt dem Mahnbescheid entnehmen, ausfüllen, unterschreiben, per Einschreiben an das auf dem Bescheid genannte Amtsgericht senden. Keine weitere Begründung erforderlich. Das ist alles was Sie jetzt tun müssen.
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TeilzeitTanja_Freiburg
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- Registriert: Mo Aug 22, 2022 10:00 pm
Re: Mahnbescheid erhalten — welche Frist gilt und was tun bei Widerspruch?
Oh wow, so viele Antworten schon, danke euch!! ?❤️
Also ich hab jetzt nochmal genau geschaut: Zustelldatum ist gestern (Montag), also hab ich bis nächsten Montag in 2 Wochen Zeit. Das Formblatt ist dabei, hab's gefunden.
Jetzt noch eine Folgefrage: Ich hab in einer Schublade einen Durchschlag vom Kündigungsschreiben gefunden, aber keinen Einschreibebeleg. Gibt's irgendwie ne Möglichkeit den Nachweis nachträglich zu bekommen? Oder reicht der Durchschlag schon als Indiz?
@GrenzpendlerGregor danke für den Tipp mit der Verbraucherzentrale, die ruf ich morgen früh an bevor die Kinder aufwachen ?
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NullzinsNervensäge
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Re: Mahnbescheid erhalten — welche Frist gilt und was tun bei Widerspruch?
Der Durchschlag allein reicht als Beweis nicht aus, aber er ist auch nicht wertlos. Er belegt zumindest, dass du ein solches Schreiben verfasst hast.
Bezüglich des Einschreibebelegs: Du kannst bei der Deutschen Post mit der Sendungsnummer (falls du die irgendwo notiert hast) noch nachforschen — aber nach ein paar Jahren ist da meistens nichts mehr abrufbar. Alternativ: Schau ob du damals eine E-Mail-Bestätigung bekommen hast, oder ob Vodafone selbst irgendwo in einem Kundenkonto eine Kündigungsbestätigung ausgestellt hat. Manchmal liegen die noch im Online-Portal.
Und noch etwas: Selbst wenn du den Nachweis nicht mehr findest, bedeutet das nicht automatisch dass Vodafone Recht hat. Wie AltbauAnnett schon schrieb — die müssen im Klagefall beweisen dass keine wirksame Kündigung vorlag. Das ist ihre Aufgabe, nicht deine.