Kindergeld Einkommensgrenze Nebenjob Kind — Rückforderung droht?

Steuererklärung, Freibeträge, Erbschaft, Pfändung
GeldwertGerhard_BO
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Kindergeld Einkommensgrenze Nebenjob Kind — Rückforderung droht?

Beitrag von GeldwertGerhard_BO »

Hallo zusammen, ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch und hoffe, dass jemand von euch das kennt. Meine Tochter studiert im 4. Semester (Betriebswirtschaft, Bochum) und hat seit ein paar Monaten einen Nebenjob im Einzelhandel — so ungefähr 700 Euro brutto im Monat, manchmal auch etwas mehr wenn sie Überstunden macht. Ich beziehe für sie noch Kindergeld, 250 Euro pro Monat. Jetzt habe ich gehört, dass es früher mal eine Einkommensgrenze für Kinder gab (irgenwas mit 8.000 Euro im Jahr) und dass die abgeschafft wurde. Aber mein Schwager hat mir erzählt, da käme jetzt wieder was Neues. Ich blick da nicht mehr durch. Meine konkreten Fragen: 1. Gibt es noch eine Einkommensgrenze für das Kind beim Kindergeld, die ich als Elternteil beachten muss? 2. Oder ist das egal wie viel sie verdient, solange sie noch studiert? 3. Könnte mir die Familienkasse rückwirkend was zurückfordern? Ich will keine bösen Überraschungen. Rückforderungen vom Staat sind das Letzte was ich gebrauchen kann. Danke schon mal!
DispoDetektiv_Dirk
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Re: Kindergeld Einkommensgrenze Nebenjob Kind — Rückforderung droht?

Beitrag von DispoDetektiv_Dirk »

Gute Neuigkeit vorweg: Die Einkommensgrenze für Kinder beim Kindergeld wurde 2012 tatsächlich abgeschafft. Seitdem spielt es keine Rolle mehr, wie viel deine Tochter verdient — 700€, 1.500€, egal. Worauf es ankommt ist einzig und allein: Befindet sie sich noch in einer erstmaligen Berufsausbildung oder einem Erststudium? Wenn ja, gibt's Kindergeld bis 25, ganz unabhängig vom Einkommen des Kindes. Dein Schwager hat da wohl irgendeinen alten Halbwissen-Stand aufgewärmt. Was du aber im Blick haben solltest: Falls deine Tochter neben dem Studium mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet, kann die Familienkasse das Studium nicht mehr als Hauptbeschäftigung werten — aber auch das ist in der Praxis nicht ganz so einfach und hängt von der konkreten Situation ab. Bei 700€/Monat im Einzelhandel ist das in der Regel kein Problem, da kommt man selten auf 20h+. Kurz: Du musst nichts zurückzahlen, solange sie eingeschrieben ist.
GeldphobeGerda
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Re: Kindergeld Einkommensgrenze Nebenjob Kind — Rückforderung droht?

Beitrag von GeldphobeGerda »

Oh Gott, ich dachte das ist immer noch begrenzt ? Hab das bei meinem Sohn auch nie richtig gecheckt. Der arbeitet auch nebenbei. Aber Hauptsache eingeschrieben dann ist gut oder?
MaklerSchreck_Marko
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Re: Kindergeld Einkommensgrenze Nebenjob Kind — Rückforderung droht?

Beitrag von MaklerSchreck_Marko »

@GeldphobeGerda ja genau, eingeschrieben = Kindergeld läuft weiter ? Der deutsche Staat ist in vielen Dingen kompliziert aber das hat man tatsächlich mal vereinfacht. @GeldwertGerhard_BO Was Dirk schreibt stimmt. Ich würd aber noch ergänzen: Die 20-Stunden-Regelung ist wirklich der einzige Punkt, den man kennen muss. Die Familienkasse geht davon aus, dass das Studium Hauptbeschäftigung ist, wenn nicht mehr als 20h/Woche gearbeitet wird. Bei 700€ im Einzelhandel — was ist das, so 15-18h? — bist du da locker drunter. ? Rückforderung droht eigentlich nur wenn: Kind bricht Studium ab und meldet das nicht, Kind schließt eine Berufsausbildung ab und macht dann erst Studium (dann ist das kein Erststudium mehr im Sinne des Gesetzes), oder Kind wird 25. Ansonsten: entspannt bleiben.
ZinsjaegerZimmer
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Re: Kindergeld Einkommensgrenze Nebenjob Kind — Rückforderung droht?

Beitrag von ZinsjaegerZimmer »

Ich möchte das etwas präziser fassen, weil hier ein wichtiger Punkt leicht untergeht. Die Einkommensgrenze für das Kind wurde zum 01.01.2012 abgeschafft — das stimmt. Seitdem ist § 32 EStG in diesem Punkt eindeutig: Das Einkommen des Kindes ist für den Kindergeldanspruch irrelevant. Die 20-Stunden-Grenze ist korrekt erwähnt worden, aber ich will den Kontext ergänzen: Diese Grenze ist nicht im Gesetz als harte Schwelle definiert, sondern entstammt der Rechtsprechung des BFH. Es geht darum, ob das Studium noch als Hauptzweck der Beschäftigung gilt. Bei einer Regelstudienzeit-Einschreibung und 700€/Monat Nebenverdienst wird das niemand ernsthaft in Frage stellen. Zusammenfassung für Gerhard: – Einkommensgrenze: abgeschafft, kein Thema – Kindergeld läuft bis 25, solange Erststudium – Rückforderungsrisiko: praktisch null bei aktueller Situation Lediglich Abbruch oder Abschluss des Studiums ohne Meldung wäre ein Problem.
GeldwertGerhard_BO
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Re: Kindergeld Einkommensgrenze Nebenjob Kind — Rückforderung droht?

Beitrag von GeldwertGerhard_BO »

Danke euch schon mal! Das beruhigt mich. Also die Grenze ist seit 2012 weg, das wusste ich nicht genau. Mein Schwager hat mich da völig verunsichert. Noch eine Nachfrage: Muss ich der Familienkasse eigentlich aktiv melden, dass meine Tochter jobbt? Oder ist das egal und die fragen nur wenn sie wollen?
RürupRudolf
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Re: Kindergeld Einkommensgrenze Nebenjob Kind — Rückforderung droht?

Beitrag von RürupRudolf »

Zur Meldepflicht: Änderungen, die den Kindergeldanspruch dem Grunde nach berühren, sind der Familienkasse mitzuteilen. Das ist in § 68 EStG geregelt. Ein Nebenjob des Kindes berührt den Anspruch jedoch — wie hier bereits korrekt ausgeführt — seit 2012 nicht mehr dem Grunde nach. Eine Meldepflicht allein wegen des Nebenjobs besteht daher nicht. Meldepflichtig wären hingegen: Studienabbruch, Exmatrikulation, Erreichen des 25. Lebensjahres (wird automatisch geprüft), Aufnahme einer Vollzeitbeschäftigung. Ich weise darauf hin, dass dies eine allgemeine Einschätzung ist und keine steuerliche Beratung ersetzt. Für verbindliche Auskunft wenden Sie sich an einen Steuerberater oder direkt an Ihre zuständige Familienkasse.
RentnerInRente_Hedwig
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Re: Kindergeld Einkommensgrenze Nebenjob Kind — Rückforderung droht?

Beitrag von RentnerInRente_Hedwig »

Ich hatte dasselbe Problem vor zwei Jahren mit meinem Enkel — er jobbt auch neben dem Studium. Ich hab damals vorsorglich bei der Familienkasse angerufen und die haben mir genau das bestätigt, was hier steht: Einkommen des Kindes ist egal, solange Studium läuft. Die Dame am Telefon war übrigens sehr freundlich und hat sich Zeit genommen. Manchmal lohnt es sich einfach, direkt anzufragen statt sich Sorgen zu machen. Die Familienkasse ist über die Agenturen für Arbeit erreichbar — die Nummer steht auf dem Kindergeldbescheid.
Maklerschreck_Manfred
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Re: Kindergeld Einkommensgrenze Nebenjob Kind — Rückforderung droht?

Beitrag von Maklerschreck_Manfred »

40 Jahre in der Bank, und trotzdem hätte ich das mit der 2012er Abschaffung nicht mehr auf Anhieb gewusst. Man vergisst sowas wenn man selbst nicht mehr betroffen ist. Was ich aber aus Erfahrung sagen kann: Die Familienkasse schickt regelmäßig Überprüfungsbögen raus — meist einmal im Jahr oder alle paar Jahre. Da wird dann gefragt ob das Kind noch studiert, ob es einen Ausbildungsvertrag hat usw. Das ist die Gelegenheit wo man korrekte Angaben macht. Solange du da ehrlich bist, kann dir nichts passieren. Dein Schwager meint es sicher gut, aber manchmal sind Halbkenntnisse schlimmer als keine Kenntnisse.
PortfolioPhilipp_B
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Re: Kindergeld Einkommensgrenze Nebenjob Kind — Rückforderung droht?

Beitrag von PortfolioPhilipp_B »

ZinsjaegerZimmer schrieb:Die 20-Stunden-Grenze ist korrekt erwähnt worden, aber ich will den Kontext ergänzen: Diese Grenze ist nicht im Gesetz als harte Schwelle definiert Genau das ist der Punkt den viele falsch verstehen. Ich hab das selbst durchgekaut als mein Sohn neben dem Studium 800€/Monat verdient hat — hab stundenlang Forenbeiträge gewälzt und am Ende war die Antwort: Entspann dich, solange er eingeschrieben ist und das Studium erkennbar Hauptbeschäftigung bleibt, ist alles gut. Bei 700€ im Monat macht sich die Familienkasse keinen Kopf.
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