Kindergeld Einkommensgrenze Nebenjob Kind — Rückforderung droht?

Steuererklärung, Freibeträge, Erbschaft, Pfändung
DispoDetektiv_Dirk
Beiträge: 12
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Re: Kindergeld Einkommensgrenze Nebenjob Kind — Rückforderung droht?

Beitrag von DispoDetektiv_Dirk »

Noch ein Hinweis der vielleicht relevant ist: Für die Krankenversicherung deiner Tochter sieht das etwas anders aus. Bei der Familienversicherung über dich (falls sie da noch drinhängt) gibt es tatsächlich eine Einkommensgrenze für das Kind — aktuell 505€/Monat (2024). Wenn sie regelmäßig 700€ verdient, ist sie da raus und muss sich selbst versichern, z.B. als Studentin über die günstige Studenten-KV. Das ist aber eine komplett andere Baustelle als das Kindergeld. Nur damit das nicht durcheinander geht. Beim Kindergeld selbst: kein Problem.
GeldphobeGerda
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Registriert: Mi Mai 17, 2023 10:00 pm

Re: Kindergeld Einkommensgrenze Nebenjob Kind — Rückforderung droht?

Beitrag von GeldphobeGerda »

Oh Moment — das mit der Krankenversicherung wusste ich gar nicht ? Mein Sohn ist auch noch bei mir familienversichert und verdient manchmal mehr als 500 Euro. Das muss ich jetzt prüfen, danke Dirk!
Mod_Thorsten_FFF
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Registriert: Di Sep 03, 2019 10:00 pm

Re: Kindergeld Einkommensgrenze Nebenjob Kind — Rückforderung droht?

Beitrag von Mod_Thorsten_FFF »

Kleiner Hinweis zur Ordnung: Wir haben jetzt zwei Themen im Thread — Kindergeld und Familienversicherung KV. Für die KV-Frage wäre ein eigener Thread sinnvoll, damit das hier nicht durcheinander geht und andere User die Antworten gezielt finden können. Zum Kindergeld-Thema selbst: Die Frage von Gerhard ist meines Erachtens gut beantwortet. Einkommensgrenze weg seit 2012, Nebenjob irrelevant für Kindergeld, Meldepflicht nur bei grundlegenden Änderungen wie Studienabbruch. Wer auf Nummer sicher gehen will, ruft kurz bei der Familienkasse an — die sind da wirklich auskunftsfreudig.
VorruhestandsVogt
Beiträge: 16
Registriert: Fr Sep 13, 2019 10:00 pm

Re: Kindergeld Einkommensgrenze Nebenjob Kind — Rückforderung droht?

Beitrag von VorruhestandsVogt »

Sorry für den späten Beitrag — bin erst jetzt über diesen Thread gestolpert. Ich möchte noch einen praktischen Aspekt ergänzen, der bisher nicht erwähnt wurde. Falls deine Tochter mit ihrem Nebenjob sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist (also kein Minijob unter 538€, sondern 700€ brutto), dann zahlt sie Rentenversicherungsbeiträge. Als Studentin kann sie sich davon auf Antrag befreien lassen — das machen viele nicht und verschenken damit netto Geld. Das hat zwar nichts mit dem Kindergeld zu tun, aber bei 700€/Monat ist das ein relevanter Betrag. Zum eigentlichen Thema: Alles was hier gesagt wurde stimmt. Dein Schwager liegt falsch, du liegst richtig.
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