Direktversicherung beim alten AG — was passiert damit beim Jobwechsel?
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Zinsjäger_Joachim
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Direktversicherung beim alten AG — was passiert damit beim Jobwechsel?
Hallo zusammen,
ich stehe vor einem Jobwechsel — Ende des Jahres wechsle ich nach gut 11 Jahren den Arbeitgeber. Bisher lief alles recht unkompliziert, aber jetzt merke ich, dass ich bei einem Thema ziemlich blank bin: meine Direktversicherung.
Mein aktueller AG zahlt seit etwa 7 Jahren monatlich in eine Direktversicherung (Entgeltumwandlung, ca. 150 € brutto/Monat, Anbieter ist die Allianz). Ich selbst zahle auch noch einen kleinen Eigenanteil dazu. Der Vertrag läuft auf meinen Namen, aber der Versicherungsnehmer ist offiziell mein Arbeitgeber.
Meine Fragen:
- Kann ich den Vertrag zum neuen Arbeitgeber mitnehmen?
- Was passiert, wenn der neue AG die Direktversicherung nicht übernehmen will oder kann?
- Kann ich den Vertrag privat weiterführen — und wenn ja, was kostet mich das steuerlich?
- Oder ist Beitragsfreistellung die beste Option?
Der Rückkaufswert liegt aktuell bei knapp 14.000 €, kündigen möchte ich auf keinen Fall. Ich hätte auch keine Lust, den mühsam aufgebauten Steuervorteil zu verlieren.
Für eine klare Übersicht wäre ich sehr dankbar. Ich habe mich durch die Allianz-Unterlagen gelesen, aber da steht viel Juristendeutsch und wenig Klartext.
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KryptoKritikerin_Kathi
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Re: Direktversicherung beim alten AG — was passiert damit beim Jobwechsel?
okay ich bin zwar keine Versicherungsexpertin aber sowas hab ich bei meiner Schwester mitbekommen ? kurz gesagt: du hast grundsätzlich ein Recht auf Mitnahme — das nennt sich Portabilität nach § 4 BetrAVG. Dein neuer AG ist aber NICHT verpflichtet, genau diesen Allianz-Vertrag weiterzuführen. Er kann sagen "wir haben intern nen anderen Anbieter" und dich da reinpacken.
Aber keine Panik, der aufgebaute Wert bleibt dir erhalten. Komplett verlieren kannst du da nix, solange du nicht selbst kündigst ?
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BausparkassenBernd
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Re: Direktversicherung beim alten AG — was passiert damit beim Jobwechsel?
Kathi hat das im Kern richtig beschrieben, aber ein paar Ergänzungen sind wichtig.
Du hast drei realistische Optionen beim Jobwechsel:
- Mitnahme / Portierung: Neuer AG übernimmt den bestehenden Vertrag als Versicherungsnehmer und führt ihn fort. Das klappt, wenn der neue AG bereit ist — er muss es nicht, aber viele tun's.
- Beitragsfreistellung: Der Vertrag bleibt bestehen, es fließt nur kein Geld mehr rein. Der angesparte Betrag (deine 14.000 €) läuft weiter und verzinst sich bis zur Rente. Kein Steuernachteil.
- Private Fortführung: Du übernimmst den Vertrag selbst als Versicherungsnehmer und zahlst aus eigener Tasche weiter — aber dann ohne den Steuervorteil der bAV. Du zahlst dann aus versteuertem Netto.
Mein Tipp: Erst mal beim neuen AG nachfragen, ob die den Vertrag übernehmen. Viele mittelständische Betriebe machen das problemlos. Wenn nicht — Beitragsfreistellung ist sauber und einfach.
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Azubi_Andi_2022
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Re: Direktversicherung beim alten AG — was passiert damit beim Jobwechsel?
alter ich versteh das system echt nicht ? also der AG ist Versicherungsnehmer aber du hast das Geld eingezahlt?? klingt für mich wie wenn ich meinem Chef Geld gebe und er damit Lotto spielt lol
aber ernsthaft, nice dass es da sowas wie Portabilät gibt. das wusst ich gar nciht ?
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SchuldenfreiIn3Jahren
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Re: Direktversicherung beim alten AG — was passiert damit beim Jobwechsel?
@Azubi_Andi_2022 klingt komisch, ist aber so das System. Der AG ist Nehmer, du bist Begünstigter. Macht steuerlich Sinn, ist halt historisch gewachsen.
@Zinsjäger_Joachim: Was ich aus eigener Erfahrung sagen kann — ich hab beim Jobwechsel 2022 meine Direktversicherung mitgenommen. Mein neuer AG (kleiner Handwerksbetrieb, ~30 Leute) hat den bestehenden Vertrag einfach als Versicherungsnehmer übernommen. Hat geklappt, keine große Diskussion. Ich musste nur ein Formular ausfüllen und die Allianz hat den Wechsel abgewickelt.
Wichtig: Frag beim neuen AG vor Vertragsbeginn, nicht nachher. Manche HRs wissen selbst nicht was das ist und du brauchst Zeit zum Nachfassen.
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FinanzNerd_Thaddäus
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Re: Direktversicherung beim alten AG — was passiert damit beim Jobwechsel?
Ich ergänze mal die steuerliche Seite, weil die beim OP offensichtlich Sorgen macht.
Solange der Vertrag im bAV-Mantel bleibt (egal ob beim alten, neuen AG oder beitragsfrei gestellt), passiert steuerlich nichts. Die Besteuerung kommt erst bei Auszahlung im Rentenalter — dann als normales Einkommen plus KV-Beitrag (das ist der Haken, den viele vergessen).
Problematisch wird's nur wenn:
- Du den Vertrag kündigst und den Rückkaufswert bar ausgezahlt kriegst — dann Nachversteuerung + ggf. Sozialabgaben auf die geförderten Beiträge.
- Du privat weiterführst: Kein Steuervorteil mehr auf neue Beiträge, aber das bereits Angesparte bleibt im steuerlichen Status.
Mit 14.000 € Rückkaufswert und noch vielen Jahren bis zur Rente: Beitragsfreistellung ist der sauberste Weg wenn der neue AG nicht mitzieht. Kündigen wäre ökonomisch unklug.
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BavarianBudgetBasti
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Re: Direktversicherung beim alten AG — was passiert damit beim Jobwechsel?
@FinanzNerd_Thaddäus genau der KV-Punkt ist der echte Bummer den kaum jemand auf dem Schirm hat ? Im Rentenalter zahlst du auf die Auszahlung aus der Direktversicherung den vollen Krankenkassenbeitrag (aktuell ~17-18% inkl. Pflegeversicherung), weil kein Arbeitgeber mehr die Hälfte trägt. Das frisst einen Teil des Steuervorteils aus der Ansparphase wieder weg.
Ist trotzdem meistens noch vorteilhafter als privat sparen, aber man sollte das im Kopf haben wenn man die "tollen Ersparnisse" aus der bAV hochrechnet ?
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VersicherungsVormund_Vol
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- Registriert: Sa Apr 18, 2020 10:00 pm
Re: Direktversicherung beim alten AG — was passiert damit beim Jobwechsel?
Ich arbeite täglich mit solchen Fällen, daher eine strukturierte Zusammenfassung ohne Juristendeutsch:
Option 1 — Übernahme durch neuen AG:
Rechtsgrundlage ist § 4 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG. Der neue AG darf den Vertrag übernehmen, er muss es aber nicht. Stimmt er zu, wird er neuer Versicherungsnehmer, du bleibst Begünstigter, alles läuft weiter. Steuerlich keine Unterbrechung.
Option 2 — Beitragsfreistellung:
Der Vertrag bleibt beim alten AG als eingefrorener Anspruch. Keine weiteren Einzahlungen, das angesparte Kapital wächst weiter. Du bekommst zum Renteneintritt die reduzierte Leistung. Völlig legitim und unkompliziert.
Option 3 — Private Fortführung (§ 4 Abs. 3 BetrAVG):
Du übernimmst als Privatperson den Vertrag. Neue Beiträge laufen dann ohne bAV-Steuervorteil. Das lohnt sich nur, wenn du den Vertrag aus qualitativen Gründen unbedingt weiterführen willst — in der Praxis selten empfehlenswert.
Mein konkreter Rat für Ihre Situation: Neuen AG direkt ansprechen, Formular zur Versicherungsnehmerwechsel von der Allianz anfordern, parallel schriftlich beim alten AG die Beitragsfreistellung als Fallback sichern. Kündigung kommt nicht in Frage bei dem aufgebauten Wert.
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SparquotenQueen_Sandra
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Re: Direktversicherung beim alten AG — was passiert damit beim Jobwechsel?
Danke @VersicherungsVormund_Volker, das ist mal ne vernünftige Zusammenfassung! ?
Ich hab eine Zusatzfrage die mich auch schon länger beschäftigt: Wenn der neue AG sagt "wir haben intern ne Gruppenversicherung bei der Zurich, da kommen Sie rein" — muss ich das akzeptieren? Oder kann ich auf meiner Allianz bestehen?
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VersicherungsVormund_Vol
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- Registriert: Sa Apr 18, 2020 10:00 pm
Re: Direktversicherung beim alten AG — was passiert damit beim Jobwechsel?
@SparquotenQueen_Sandra: Gute Frage. Kurze Antwort: Nein, du kannst nicht auf dem bestehenden Vertrag bestehen, wenn der neue AG eine eigene Lösung hat. Der AG hat das Recht, den Durchführungsweg und den Anbieter zu bestimmen. Er muss dir zwar irgendeinen Weg zur Entgeltumwandlung anbieten, aber nicht deinen bestehenden Vertrag fortführen.
Was du in dem Fall tun kannst: Den alten Vertrag beitragsfrei stellen und beim neuen AG frisch mit der Zurich (oder was auch immer) anfangen. Zwei kleine bAV-Töpfe statt einem großen — nicht ideal, aber machbar.