Verluste vor Jahresende realisieren 2025 — wie macht ihr das konkret? Sofortiger Rückkauf erlaubt?
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KreditkartenKönig_Karste
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Re: Verluste vor Jahresende realisieren 2025 — wie macht ihr das konkret? Sofortiger Rückkauf erlaubt?
@BudgetBossBalint das ist eigentlich der smarteste Ansatz in diesem Thread, den ich bisher gelesen hab. ?
Kurz zum Hintergrund für alle die das nicht kennen: wenn man z.B. den iShares MSCI EM UCITS ETF verkauft und stattdessen den Xtrackers MSCI Emerging Markets Swap UCITS ETF kauft, bilden beide denselben Index ab. Man bleibt also zu 100% in der gleichen Anlageklasse investiert, hat aber steuerlich einen echten Verkauf realisiert.
Das nennt sich manchmal auch 'Tax Loss Harvesting' — aus den USA bekannt, aber das Prinzip funktioniert auch hier. Und ja, in Deutschland ist das legal weil keine Wash-Sale-Regel existiert. Aber selbst wenn doch — durch den anderen ETF wäre man auf der sicheren Seite.
Seppel: für 1.400 Euro Verlust lohnt sich das locker. Rechne mit ca. 350-380 Euro weniger Steuerlast. Kauf dir dafür ne gute Säge ?
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HaushaltsHeinrich
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Re: Verluste vor Jahresende realisieren 2025 — wie macht ihr das konkret? Sofortiger Rückkauf erlaubt?
Ich les hier mit und lern was dazu, danke an alle. ?
Aber ich will mal kurz die Bremse ziehen: hat jemand gecheckt ob Seppel seinen Freistellungsauftrag schon voll ausgeschöpft hat? Wenn er noch Puffer drin hat, würden die 3.200 Euro Gewinn vielleicht sowieso nicht voll versteuert werden. Dann wäre die Verlustverrechnung nicht so dringend.
Seppel — schau mal in der TR-App nach was du als Freistellungsauftrag hinterlegt hast und wie viel davon noch übrig ist. Das ändert die Rechnung u.U. ein bisschen.
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ZinsjaegerZimmer
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Re: Verluste vor Jahresende realisieren 2025 — wie macht ihr das konkret? Sofortiger Rückkauf erlaubt?
@HaushaltsHeinrich macht einen wichtigen Punkt. Ich ergänze noch:
Der Freistellungsauftrag beträgt seit 2023 für Einzelpersonen 1.000 Euro (nicht mehr 801 Euro — das wurde angepasst, DispoDetektiv hatte noch die alte Zahl). Bei zusammenveranlagten Ehepaaren sind es 2.000 Euro.
Wenn Seppel 3.200 Euro Gewinne realisiert hat und der Freistellungsauftrag bei Trade Republic auf 1.000 Euro gesetzt ist, dann sind bereits 2.200 Euro steuerpflichtig. Auf diese 2.200 Euro fallen rund 25% Abgeltungsteuer an, also ca. 550 Euro Steuer (ohne Soli-Vereinfachung).
Verrechnet er 1.400 Euro Verluste dagegen, sinkt die steuerpflichtige Basis auf 800 Euro — die sind dann sogar unter dem Freibetrag. Steuerbelastung: null. Das wäre eine Ersparnis von den vollen 550 Euro, nicht nur von 350 Euro. Lohnt sich also noch mehr als initial gedacht.
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SparplanSeppel
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Re: Verluste vor Jahresende realisieren 2025 — wie macht ihr das konkret? Sofortiger Rückkauf erlaubt?
Leute — ich bin begeistert! Hab echt nicht gedacht dass das so ein gutes Thema ist ?
Also um kurz zu antworten:
- Freistellungsauftrag hab ich tatsächlich nur mit 500 Euro bei TR hinterlegt (hab noch was bei der ING). Ich muss mal prüfen ob ich den zusammengeführt hab oder aufteile — danke für den Hinweis HaushaltsHeinrich und ZinsjaegerZimmer!
- Den Trick mit dem anderen ETF (iShares raus, Xtrackers rein) find ich super — macht BudgetBossBalint und KreditkartenKönig_Karsten total Sinn, so bleib ich investiert und hab trotzdem den Verlust realisiert
- Datum merke ich mir: spätestens 23. Dezember, danke KontoKompass_Kai
Ich glaub ich zieh das diese Woche noch durch. Wenn ich das richtig verstehe könnte ich damit die Steuer auf meinen EM-ETF-Verlust komplett auf null drücken — das wär ja fast schöner als ein neues Werkzeug ?
Danke euch allen ernsthaft, das Forum ist Gold wert!
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RenditeRalf_NRW
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Re: Verluste vor Jahresende realisieren 2025 — wie macht ihr das konkret? Sofortiger Rückkauf erlaubt?
@ZinsjaegerZimmer hat recht, ich bitte den Fehler mit den 801 Euro zu entschuldigen — der Freibetrag wurde tatsächlich zum 1. Januar 2023 auf 1.000 Euro (Einzelperson) bzw. 2.000 Euro (Zusammenveranlagung) angehoben.
@SparplanSeppel: Prüfen Sie unbedingt, ob Ihre Freistellungsaufträge bei TR und ING korrekt aufgeteilt sind und die Summe 1.000 Euro nicht übersteigt (das wäre nämlich ein Verstoß der gemeldet werden muss). Wenn Sie bei beiden Instituten jeweils 500 Euro hinterlegt haben, ist das genau richtig.
Ansonsten: Viel Erfolg bei der Umsetzung. Das ist solide steuerliche Gestaltung im Rahmen des Gesetzes.