Pfändungsfreigrenze 2024 erhöht — wie viel darf mir der Arbeitgeber tatsächlich pfänden?

Steuererklärung, Freibeträge, Erbschaft, Pfändung
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Zinseszins_Zelda
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Pfändungsfreigrenze 2024 erhöht — wie viel darf mir der Arbeitgeber tatsächlich pfänden?

Beitrag von Zinseszins_Zelda »

Ich stecke gerade in einer etwas unangenehmen Situation und hoffe, dass mir hier jemand mit konkreten Zahlen weiterhelfen kann — denn mein Arbeitgeber scheint entweder die neue Tabelle nicht zu kennen oder ich rechne falsch, was ich als Mathematiklehrerin eigentlich ausschließen würde. Kurzfassung: Ich habe eine Lohnpfändung erhalten (aus einem alten Kreditvertrag, der Gläubiger hat jetzt einen Titel erwirkt). Mein monatliches Nettoeinkommen beträgt ungefähr 2.300 €. Ich habe keine Unterhaltspflichten, keine Kinder, keinen Ehegatten mit Unterhaltsbedarf. Der Arbeitgeber hat mir mitgeteilt, er werde monatlich ca. 187 € einbehalten und an den Gläubiger abführen. Ich habe die offizielle Pfändungsfreigrenzen-Tabelle 2024 nachgeschlagen. Dort steht für ein monatliches Nettoeinkommen von 2.300 € und null Unterhaltspflichten ein pfändbarer Betrag von ungefähr 148,64 € — zumindest wenn ich die Tabelle korrekt interpoliere. Das ist ein spürbarer Unterschied zu dem, was mein Arbeitgeber abführen will. Meine konkreten Fragen: - Gilt die Tabelle 2024 ab dem 1. Juli 2023 oder ab dem 1. Januar 2024? Da bin ich mir nicht sicher, weil ich widersprüchliche Quellen gelesen habe. - Welcher Nettobetrag ist die Berechnungsgrundlage — mein Netto nach Steuern und Sozialabgaben, oder gibt es Abzüge, die wieder hinzugerechnet werden? - Kann ich meinen Arbeitgeber schriftlich zur Neuberechnung auffordern, und welche Konsequenzen hat das für ihn, wenn er falsch abführt? Ich werde selbstverständlich auch einen Anwalt oder die Schuldnerberatung konsultieren, aber ein erster Überblick hier wäre sehr hilfreich.
VersicherungsVerdrossenV
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Re: Pfändungsfreigrenze 2024 erhöht — wie viel darf mir der Arbeitgeber tatsächlich pfänden?

Beitrag von VersicherungsVerdrossenV »

Also die Tabelle, die seit dem 1. Juli 2023 gilt, ist tatsächlich die aktuell maßgebliche für 2024 — die wird nicht zum Jahreswechsel, sondern immer zum 1. Juli angepasst. Die nächste Anpassung wäre dann zum 1. Juli 2024 gewesen (und ist auch gekommen: Grundfreibetrag auf 1.491,75 € gestiegen). Für deine Berechnung: Grundlage ist das Nettoeinkommen nach Steuern und Sozialabgaben, also genau das, was du auf dem Gehaltszettel als Auszahlungsbetrag siehst. Aber Achtung — Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld werden separat behandelt und können das Bild verzerren. Bei 2.300 € Netto und 0 Unterhaltspflichten: Der pfändungsfreie Grundbetrag 2024 (ab Juli 2024) liegt bei 1.491,75 €. Danach wird nach Tabelle gestaffelt gepfändet. Deine Interpolation von ~148 € klingt plausibel für die alte Tabelle (gültig ab Juli 2023), die hatte noch 1.402,28 € Grundfreibetrag. Was dein Arbeitgeber mit 187 € berechnet hat — da würde ich mal nachfragen, ob er mit der alten Tabelle oder einer falschen Stufe gearbeitet hat. Schriftlich anfragen ist absolut legitim, der AG haftet bei Falschberechnung dem Gläubiger gegenüber, also hat er selbst ein Interesse daran, es richtig zu machen.
Dauerauftrag_Dieter
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Re: Pfändungsfreigrenze 2024 erhöht — wie viel darf mir der Arbeitgeber tatsächlich pfänden?

Beitrag von Dauerauftrag_Dieter »

Ich hab mal selbst so ne Pfändung gehabt, vor ein paar Jahren. Mein Arbeitgeber hatte auch erstmal falsch gerechent, weil er irgendne veraltete Tabelle genommen hat die noch im Ordner lag. Einfach mal höflich aber schriftlich nachfragen mit Verweis auf die aktuelle Tabelle — das reicht meistens schon. Die wollen keinen Ärger. 187 € bei 2.300 € Netto ohne Unterhalt klingt mir auch zu hoch. Lass dir die genaue Berechnung schriftlich geben, dann siehst du sofort wo der Fehler ist.
Vergleichsportal_Vroni
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Re: Pfändungsfreigrenze 2024 erhöht — wie viel darf mir der Arbeitgeber tatsächlich pfänden?

Beitrag von Vergleichsportal_Vroni »

Kurze Ergänzung dazu, weil ich das letzte Jahr selbst recherchiert habe ? Die offizielle Pfändungsfreigrenzen-Tabelle vom Bundesjustizministerium gibt es als PDF, immer aktuell hier: bmj.de — einfach "Pfändungsfreigrenzen" suchen. Da siehst du ganz genau die Stufen. Für 2.300 € Netto, 0 Unterhaltspflichtige, ergibt sich nach der ab 1. Juli 2024 gültigen Tabelle ein pfändbarer Betrag von 161,28 €. Also weder deine ~148 € noch die 187 € des Arbeitgebers. Der Unterschied erklärt sich vermutlich dadurch, dass zwei verschiedene Tabellen-Jahrgänge im Spiel sind. Wichtig: Wenn der Pfändungsbeschluss vor dem 1. Juli 2024 zugestellt wurde, könnte dein Arbeitgeber theoretisch noch mit der alten Tabelle gearbeitet haben — aber auch die ergibt keine 187 €. Da stimmt irgendwas nicht.
VersicherungsVeronika2
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Re: Pfändungsfreigrenze 2024 erhöht — wie viel darf mir der Arbeitgeber tatsächlich pfänden?

Beitrag von VersicherungsVeronika2 »

Ich möchte einen Punkt ergänzen, der in der Praxis oft übersehen wird: Maßgeblich für die Pfändungsberechnung ist nicht unbedingt der Nettobetrag auf dem Kontoauszug. Bestimmte Vergütungsbestandteile werden nach § 850a ZPO als unpfändbar behandelt und erhöhen damit faktisch den Freibetrag. Dazu zählen z.B. Aufwandsentschädigungen, Gefahrenzulagen, Nachtzuschläge bis zur Hälfte — als Lehrerin betrifft dich das vermutlich nicht direkt, aber es lohnt sich, den Gehaltszettel einmal komplett durchzugehen. Außerdem: Wenn du feststellst, dass zu viel gepfändet wurde, hast du einen Rückzahlungsanspruch gegen deinen Arbeitgeber bzw. der Arbeitgeber einen Rückforderungsanspruch gegen den Gläubiger. Das läuft also nicht einfach verloren. Formell wäre eine schriftliche Rüge mit Fristsetzung an die Lohnbuchhaltung der erste sinnvolle Schritt, bevor man zum Vollstreckungsgericht geht.
NullRound_Norbert
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Re: Pfändungsfreigrenze 2024 erhöht — wie viel darf mir der Arbeitgeber tatsächlich pfänden?

Beitrag von NullRound_Norbert »

187 euro klingt fett viel für die situation. bei mir damals hats der AG auch erstmal falsch gemacht, hab dann einfach zur schuldnerberatung (kostenlos, stadteil-büro) und die habens in nem brief für mich geregelt. hat ne woche gedauert und dann war es korrigiert. nicht zu lange warten würd ich sagen, jeder monat zu viel ist bares geld weg.
Zinseszins_Zelda
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Re: Pfändungsfreigrenze 2024 erhöht — wie viel darf mir der Arbeitgeber tatsächlich pfänden?

Beitrag von Zinseszins_Zelda »

Danke für die Rückmeldungen, das hat mir schon sehr geholfen. Ich habe die Situation jetzt etwas besser durchdrungen. Zur Klarstellung für alle, die den Thread später lesen: Die Pfändungsfreigrenzen-Tabelle wurde zum 1. Juli 2024 angepasst, und da mein Pfändungsbeschluss im August 2024 zugestellt wurde, gilt zweifelsfrei die neue Tabelle. Ich habe die Tabelle nochmals sorgfältig nachvollzogen. Vergleichsportal_Vroni schrieb:Für 2.300 € Netto, 0 Unterhaltspflichtige, ergibt sich nach der ab 1. Juli 2024 gültigen Tabelle ein pfändbarer Betrag von 161,28 €. Das deckt sich mit meiner eigenen Nachrechnung — ich hatte einen Interpolationsfehler gemacht, weil ich die Zwischenstufen nicht korrekt abgelesen hatte. 161,28 € wäre also korrekt, nicht ~148 €. Die 187 € des Arbeitgebers bleiben aber falsch. Ich habe heute ein formelles Schreiben an die Lohnbuchhaltung geschickt mit Verweis auf § 850c ZPO und der aktuellen Tabelle, und eine Frist von 10 Werktagen zur Korrektur gesetzt. Der Hinweis von @VersicherungsVeronika2 bezüglich § 850a ZPO war übrigens gut — ich erhalte keine entsprechenden Zulagen, aber ich hätte daran nicht gedacht.
VersicherungsVerdrossenV
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Re: Pfändungsfreigrenze 2024 erhöht — wie viel darf mir der Arbeitgeber tatsächlich pfänden?

Beitrag von VersicherungsVerdrossenV »

Gutes Update. Nur noch ein letzter Hinweis für die Vollständigkeit: Falls die Lohnbuchhaltung nicht reagiert oder sich querstellt, ist das zuständige Vollstreckungsgericht (i.d.R. das Amtsgericht am Wohnort des Schuldners) die richtige Anlaufstelle — nicht das Arbeitsgericht. Der Gläubiger kann dort ebenfalls eine Berichtigung beantragen, aber du kannst das auch selbst anstoßen. Kostet nichts extra, wenn du schon im Verfahren bist. Aber ich tippe, nach deinem Schreiben bewegt sich da was. Arbeitgeber haben bei sowas wirklich kein Interesse an Ärger.
Dauerauftrag_Dieter
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Re: Pfändungsfreigrenze 2024 erhöht — wie viel darf mir der Arbeitgeber tatsächlich pfänden?

Beitrag von Dauerauftrag_Dieter »

Sorry für Necro, aber ich wollt kurz nachfragen obs bei dir geklappt hat Zelda? Bei mir damalms hat sich die Korrektur dann 2 Monate hingezogen bis das Geld zurückgeflossen ist, war n bisschen nervig. Hoffe bei dir wars schneller.
Dispofreiheit_Detlef
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Re: Pfändungsfreigrenze 2024 erhöht — wie viel darf mir der Arbeitgeber tatsächlich pfänden?

Beitrag von Dispofreiheit_Detlef »

hab da ma kurz auf https://check24.de geschaut weils schnell gehen musste — die Übersicht ist trotz der vielen Angebote noch halbwegs sortiert finde ich.
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