Freistellungsauftrag vergessen einzurichten — kann ich die Steuer zurückholen?

Tagesgeld, Festgeld, Sparbücher, Zinsvergleiche
KassenzettelKlara
Beiträge: 17
Registriert: So Mär 06, 2022 11:00 pm

Re: Freistellungsauftrag vergessen einzurichten — kann ich die Steuer zurückholen?

Beitrag von KassenzettelKlara »

Ich benutz seit Jahren SteuerGo (kostenlos für einfache Fälle) und hab damit auch Kapitalerträge erfasst — funktioniert prima ? Man zahlt erst wenn man den Bescheid abschickt, also kann man erstmal schauen was rauskommt ohne Risiko. Aber echt: Freistellungsauftrag danach sofort einrichten bitte!! Ich hab das mal bei zwei Banken vergessen und dann musste ich jedes Mal die Bescheinigungen zusammensuchen. Nervt auf Dauer.
StudentSpartipp_Sven
Beiträge: 16
Registriert: Mi Apr 19, 2023 10:00 pm

Re: Freistellungsauftrag vergessen einzurichten — kann ich die Steuer zurückholen?

Beitrag von StudentSpartipp_Sven »

Kurze Frage weil ich das auch grad relevant finde: funktioniert das mit der Günstigerprüfung auch wenn man BAföG bekommt? Also zählt BAföG als Einkommen bei der Steuer oder nicht?
SteuerSparSebastian
Beiträge: 24
Registriert: Do Nov 21, 2019 11:00 pm

Re: Freistellungsauftrag vergessen einzurichten — kann ich die Steuer zurückholen?

Beitrag von SteuerSparSebastian »

StudentSpartipp_Sven schrieb:funktioniert das mit der Günstigerprüfung auch wenn man BAföG bekommt? BAföG ist gemäß § 3 Nr. 44 EStG steuerfrei und wird nicht als Einkommen angerechnet. Es erhöht also weder das zu versteuernde Einkommen noch wird es irgendwo in der Steuererklärung eingetragen. Die Günstigerprüfung funktioniert für BAföG-Empfänger entsprechend häufig sehr gut — das zu versteuernde Einkommen ist oft so gering, dass die effektive Steuer auf Kapitalerträge gegen null geht.
AzubiAlexander_2021
Beiträge: 18
Registriert: Di Aug 31, 2021 10:00 pm

Re: Freistellungsauftrag vergessen einzurichten — kann ich die Steuer zurückholen?

Beitrag von AzubiAlexander_2021 »

krass dass man das alles selber rausfinden muss, die sagen einem sowas in der schule echt null ? ich hab bei meiner ausbildung auch nie was von freistellungsauftrag gehört bis ich hier im forum gelesen hab sven mach das mit der steuererklärung, 40€ sind 40€ digga, dafür arbeist du fast nen halben tag ?
RenteRechtzeitig_Rita
Beiträge: 15
Registriert: Sa Jun 13, 2020 10:00 pm

Re: Freistellungsauftrag vergessen einzurichten — kann ich die Steuer zurückholen?

Beitrag von RenteRechtzeitig_Rita »

Ich möchte noch ergänzen, dass man den Freistellungsauftrag auch aufteilen kann, falls man bei mehreren Banken Konten oder Depots hat. Der Gesamtbetrag darf 1.000 Euro (Einzelperson) nicht überschreiten, aber man kann z.B. 600 Euro bei einer Bank und 400 Euro bei einer anderen einrichten. Das Bundeszentralamt für Steuern prüft das im Hintergrund über die Steueridentifikationsnummer. Wer nur ein Konto hat, trägt einfach die vollen 1.000 Euro ein und ist fertig.
Quellensteuer_Quentin
Beiträge: 21
Registriert: So Mär 21, 2021 11:00 pm

Re: Freistellungsauftrag vergessen einzurichten — kann ich die Steuer zurückholen?

Beitrag von Quellensteuer_Quentin »

Was hier noch nicht explizit gesagt wurde: Es gibt für die Rückforderung auch den Weg über die Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung). Die beantragst du beim Finanzamt, wenn du voraussichtlich keine Einkommensteuer zahlen wirst (was als Azubi in deinem Einkommensbereich gut möglich ist). Mit der NV-Bescheinigung kannst du die Bank anweisen, gar keine Steuer mehr einzubehalten — rückwirkend hilft sie allerdings nicht. Für das vergangene Jahr ist die Steuererklärung mit Anlage KAP der einzig sinnvolle Weg. Aber für die Zukunft: NV-Bescheinigung kombiniert mit Freistellungsauftrag = maximale Absicherung. Auch wenn du die 1.000€ Grenze mal überschreiten solltest.
TagesgeldTanja_B
Beiträge: 16
Registriert: So Apr 11, 2021 10:00 pm

Re: Freistellungsauftrag vergessen einzurichten — kann ich die Steuer zurückholen?

Beitrag von TagesgeldTanja_B »

@Quellensteuer_Quentin guter Punkt mit der NV-Bescheinigung, die wird echt selten erwähnt. Wobei ich für die meisten Azubis sagen würde: Freistellungsauftrag reicht in 99% der Fälle. Die NV-Bescheinigung lohnt sich eher wenn man auch noch andere Einkünfte hat die versteuert werden könnten oder mehrere Banken. Für Sven hier ist sie jedenfalls nicht nötig solange er unter 1000€ Erträgen bleibt ? Sven: Hast du eigentlich schon die Jahressteuerbescheinigung von TR runtergeladen? Das ist wirklich der erste Schritt bevor du irgendwas anderes machst.
MaklerSchreck_Marko
Beiträge: 14
Registriert: Do Feb 16, 2023 11:00 pm

Re: Freistellungsauftrag vergessen einzurichten — kann ich die Steuer zurückholen?

Beitrag von MaklerSchreck_Marko »

ich liebe diesen Thread weil hier ein Azubi nach 40€ fragt und ein Steuerberater, ein Bankkaufmann und eine Buchhalterin auftauchen als ob er nach dem Sinn des Lebens gefragt hätte ?? aber nein ernsthaft, sehr guter Thread, ich hab das selbst nicht gewusst mit der Günstigerprüfung. Man lernt immer was neues hier
Sparweltmeister_Sven23
Beiträge: 13
Registriert: Mo Feb 06, 2023 11:00 pm

Re: Freistellungsauftrag vergessen einzurichten — kann ich die Steuer zurückholen?

Beitrag von Sparweltmeister_Sven23 »

okay WOW ich hätte nicht erwartet dass hier so viele antworten kommen ? danke an alle ernsthaft!! also kurzes Update: hab die Jahressteuerbescheinigung grad in der TR App gefunden (war unter Postfach → Dokumente, danke @TagesgeldTanja_FFM für den Tipp). Steht da: Kapitalerträge 163,47€, einbehaltene KapESt 40,86€, Soli 2,24€. Also insgesamt knapp 43€ die die mir geklaut haben ? Werde jetzt mal Taxfix ausprobieren weil App klingt nach meinem Niveau ? Und den Freistellungsauftrag hab ich SOFORT nachdem ich den Thread gepostet hab eingerichtet, das war tatsächlich 2 Minuten. Schäm mich ein bisschen dass ich das so lange ignoriert hab lol @Bauspar_Benedikt der Tipp mit den Werbungskosten ist auch gut, ich fahr täglich 18km zur Berufsschule, das könnte sich lohnen!
BonusMeilen_Boris
Beiträge: 17
Registriert: Di Mär 08, 2022 11:00 pm

Re: Freistellungsauftrag vergessen einzurichten — kann ich die Steuer zurückholen?

Beitrag von BonusMeilen_Boris »

Schönes Update ? Für die Fahrtkosten zur Berufsschule: Das sind Werbungskosten mit 0,30€ pro Kilometer (einfache Strecke), also 18km × 0,30€ × Anzahl Schultage. Bei ca. 100 Schultagen im Jahr wären das schon 540€ nur für die Fahrten — das übersteigt den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230€ noch nicht unbedingt alleine, aber zusammen mit anderen Kosten kann das die Rückerstattung noch deutlich erhöhen. Die 43€ Kapitalsteuer bekommst du auf jeden Fall zurück. Und wahrscheinlich noch einiges mehr. ?
Antworten