Betriebliche Altersvorsorge beim Jobwechsel: Was passiert steuerlich?
-
RürupRudolf
- Beiträge: 27
- Registriert: Mo Okt 21, 2019 10:00 pm
Betriebliche Altersvorsorge beim Jobwechsel: Was passiert steuerlich?
Guten Abend zusammen,
ich wende mich hier ausnahmsweise mal als Ratsuchender an die Runde, obwohl ich beruflich eigentlich auf der anderen Seite des Schreibtisches sitze. Manchmal ist man betriebsblind, was die eigenen Finanzen angeht.
Zur Situation: Ich wechsle zum 1. April den Arbeitgeber. Beim bisherigen AG habe ich seit 2017 eine betriebliche Altersvorsorge über Entgeltumwandlung in Form einer Direktversicherung laufen – klassische Rentenversicherung, Versicherer ist die Allianz, monatlich 200 € aus dem Bruttogehalt. Angesammeltes Kapital steht aktuell bei ca. 19.400 €.
Mein neuer AG hat mir signalisiert, dass er keinen bestehenden bAV-Vertrag übernehmen wird – er hat einen eigenen Rahmenvertrag mit der Zürich und möchte, dass ich dort neu einsteige.
Meine konkreten Fragen:
- Kann ich den Allianz-Vertrag trotzdem weiterführen, z.B. beitragsfrei stellen oder privat fortführen?
- Was passiert steuerlich, wenn ich die angesammelten 19.400 € ausgezahlt bekomme – müsste ich die voll versteuern? Sozialabgaben auch?
- Gibt es eine saubere Möglichkeit, das Kapital in den neuen Zürich-Vertrag zu übertragen (Portabilität nach § 4 BetrAVG)?
Ich kenne die Theorie natürlich, aber mich interessieren hier praktische Erfahrungen – insbesondere ob die Versicherer bei solchen Übertragungen kooperativ sind oder ob das regelmäßig scheitert.
Danke im Voraus.
-
KontoKompass_Kai
- Beiträge: 16
- Registriert: Sa Apr 10, 2021 10:00 pm
Re: Betriebliche Altersvorsorge beim Jobwechsel: Was passiert steuerlich?
Gute Fragen, da kann ich zumindest teilweise aus der Praxis beitragen.
Zur Portabilität nach § 4 BetrAVG: Der Anspruch auf Übertragung besteht, wenn der Übertragungswert 2024 unter der Beitragsbemessungsgrenze der GRV West liegt (aktuell 90.600 € p.a., also als Einmalbetrag gemeint ist der Wert unter dem 3-fachen der monatlichen Bezugsgröße, konkret unter 10.710 €). Bei 19.400 € greift das leider nicht automatisch – da braucht man die Zustimmung des neuen AG und des neuen Versicherers. Ohne die läuft nichts.
Was aber immer geht: beitragsfrei stellen. Der Vertrag bleibt bestehen, du zahlst nichts mehr ein, die Allianz führt ihn bis zur Rente weiter. Steuerlich passiert dabei gar nichts – die Beiträge waren steuerfrei, die spätere Rente wird dann nachgelagert besteuert wie gehabt.
Die Auszahlungsvariante würde ich mir sehr gut überlegen. Da kommen nämlich nicht nur Einkommensteuer, sondern auch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge (voller Beitragssatz, kein Arbeitgeberanteil!) auf den vollen Betrag zu. Das kann ordentlich wehtun.
-
Nebenkostenninja_Nils
- Beiträge: 19
- Registriert: So Mai 22, 2022 10:00 pm
Re: Betriebliche Altersvorsorge beim Jobwechsel: Was passiert steuerlich?
Krass, dass ausgerechnet ein Steuerberater hier fragt ? Aber ich kenn das – bei den eigenen Sachen denkt man oft weniger klar.
Ich hatte vor zwei Jahren fast die gleiche Situation (kleinerer Betrag, ~6.000 €, Direktversicherung über HDI). Mein neuer AG wollte auch nichts davon wissen. Ich hab den Vertrag einfach beitragsfrei stellen lassen. Ging problemlos, ein Formular, fertig. Die prognostizierte Rente ist natürlich lächerlich geworden, aber zumindest kein steuerliches Desaster.
Was @KontoKompass_Kai zur Auszahlung sagt, stimmt – ich hab damals kurz überlegt und dann schnell wieder aufgehört zu überlegen, als ich die Zahlen gesehen hab. Bei 19.400 € volle Versteuerung plus KV/PV-Beiträge... da bleiben nach meiner Schätzung vielleicht 11-12k netto übrig? Kommt natürlich auf den Steuersatz an.
-
Frührentner_Franz
- Beiträge: 15
- Registriert: So Sep 29, 2019 10:00 pm
Re: Betriebliche Altersvorsorge beim Jobwechsel: Was passiert steuerlich?
Ich möchte ergänzen, was bei der nachgelagerten Besteuerung im Rentenalter oft vergessen wird – und das ist aus meiner Sicht der entscheidende Punkt bei der Abwägung.
Wer eine Direktversicherung beitragsfrei stellt und später die Rente bezieht, zahlt auf diese Rente nicht nur Einkommensteuer, sondern eben auch den vollen KV/PV-Beitrag als Pflichtversicherter (sofern man GKV-Mitglied ist). Das sind aktuell gut 18-19% on top. Viele rechnen das nicht ein, wenn sie die Steuerersparnis in der Ansparphase hochjubeln.
Das heißt nicht, dass die bAV schlecht ist – bei hohem Grenzsteuersatz in der Ansparphase und niedrigem im Alter kann es sich dennoch rechnen. Aber es ist eben kein Selbstläufer. Ich hätte das früher gern gewusst.
Die beitragsfreie Stellung ist trotzdem dem Auflösen klar vorzuziehen. Eine Einmalauszahlung heute schmerzt doppelt.
-
SchwäbischerSparer_HG
- Beiträge: 18
- Registriert: Do Feb 13, 2020 11:00 pm
Re: Betriebliche Altersvorsorge beim Jobwechsel: Was passiert steuerlich?
Was ich noch net ganz kapier: Warum macht der neue AG so ein Theater? Der Portabilitätsanspruch nach § 4 BetrAVG sollte doch eigentlich ermöglichen, dass du das Kapital rüberrollen kannst – zumindest wenn der aufnehmende Versicherer mitmacht.
Ich hab mal gehört dass Zürich und Allianz da in der Praxis tatsächlich oft querschießen, weil die keine Lust haben fremde Verträge zu übernehmen. Stimmt das aus eurer Erfahrung?
-
RürupRudolf
- Beiträge: 27
- Registriert: Mo Okt 21, 2019 10:00 pm
Re: Betriebliche Altersvorsorge beim Jobwechsel: Was passiert steuerlich?
SchwäbischerSparer_HG schrieb:Warum macht der neue AG so ein Theater? Der Portabilitätsanspruch nach § 4 BetrAVG sollte doch eigentlich ermöglichen, dass du das Kapital rüberrollen kannst
Genau da liegt der Haken. § 4 Abs. 3 BetrAVG gibt dem Arbeitnehmer einen Übertragungsanspruch – aber nur gegenüber dem neuen Arbeitgeber und nur wenn dieser zustimmt. Der neue AG ist nicht verpflichtet, den alten Vertrag zu übernehmen. Er kann stattdessen verlangen, dass das Kapital in seinen eigenen Rahmenvertrag übertragen wird, muss aber auch das nicht akzeptieren.
In der Praxis läuft es oft so: Der neue AG hat einen Rahmenvertrag mit Versicherer X ausgehandelt, bekommt dafür Kickbacks oder zumindest günstige Konditionen, und hat schlicht kein Interesse daran, Fremdverträge zu administrieren. Das ist legal und leider gängige Praxis.
Was ich inzwischen in Erfahrung gebracht habe: Die Allianz ist bei beitragsfreier Stellung unkompliziert. Das werde ich wohl so machen und den Zürich-Vertrag beim neuen AG frisch beginnen. Suboptimal, aber das kleinste Übel.
-
BonusMeilen_Boris
- Beiträge: 17
- Registriert: Di Mär 08, 2022 11:00 pm
Re: Betriebliche Altersvorsorge beim Jobwechsel: Was passiert steuerlich?
Kurze Frage an @RürupRudolf: Hast du mal durchgerechnet, ob es sich lohnt, den Allianz-Vertrag privat weiterzuführen? Also aus eigenem Netto zahlen statt über Entgeltumwandlung?
Ich weiß, steuerlich ist das deutlich unattraktiver – keine Steuer- und SV-Ersparnis mehr. Aber wenn der Vertrag gute Konditionen hat (Garantiezins, Überschussbeteiligung), könnte das trotzdem besser sein als ihn einschlafen zu lassen. Nur so als Gedanke ?
-
Dauerauftrag_Dieter
- Beiträge: 11
- Registriert: Fr Aug 07, 2020 10:00 pm
Re: Betriebliche Altersvorsorge beim Jobwechsel: Was passiert steuerlich?
ich steig bei dem juristischen kram ehrlich gesagt etwas aus, aber eine frage hab ich: wenn man die bAV beitragsfrei stellt – kann man die dann irgendwann wieder "aktivieren", wenn man z.b. nochmal den job wechselt zu einem AG der das mitmacht? oder ist beitragsfrei = für immer eingefrohren?
-
KontoKompass_Kai
- Beiträge: 16
- Registriert: Sa Apr 10, 2021 10:00 pm
Re: Betriebliche Altersvorsorge beim Jobwechsel: Was passiert steuerlich?
@Dauerauftrag_Dieter Grundsätzlich ja, eine Reaktivierung ist möglich – aber nur wenn ein neuer Arbeitgeber den Vertrag übernimmt und wieder Beiträge über Entgeltumwandlung einzahlt. Rein privat reaktivieren bringt steuerlich nichts, weil die Förderung an die AG-Struktur gebunden ist.
In der Praxis ist das aber selten – neue AGs wollen meist ihren eigenen Rahmenvertrag. Daher bleibt beitragsfrei in den meisten Fällen dauerhaft beitragsfrei. Nicht schön, aber auch nicht katastrophal.
-
TagesgeldThorsten_K
- Beiträge: 11
- Registriert: Do Apr 08, 2021 10:00 pm
Re: Betriebliche Altersvorsorge beim Jobwechsel: Was passiert steuerlich?
Ich möchte nochmal auf den Auszahlungsfall eingehen, weil ich glaube das wird hier noch zu wenig konkret beziffert.
Angenommen 19.400 € Einmalauszahlung, Grenzsteuersatz 40% (bei einem Steuerberater nicht unrealistisch), Kirchensteuer mal außen vor:
- Einkommensteuer: ca. 7.760 €
- KV-Beitrag (voller Satz ~15,5% + Zusatzbeitrag, kein AG-Anteil): ca. 3.010 €
- PV-Beitrag (voller Satz ~3,4%): ca. 660 €
Netto blieben dann grob 7.970 € von 19.400 €. Also weniger als die Hälfte. Das ist keine Abschreckungsstrategie, das sind echte Zahlen. Beitragsfrei stellen ist hier eindeutig die bessere Option.