NFT-Verluste steuerlich absetzen 2025 — hat das jemand erfolgreich beim Finanzamt durchgebracht?
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WienerWanderer_AT
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NFT-Verluste steuerlich absetzen 2025 — hat das jemand erfolgreich beim Finanzamt durchgebracht?
Hallo zusammen,
ich sitze gerade über meiner Steuererklärung für 2024 und stehe vor einem ziemlich unangenehmen Thema. Ich habe im Laufe des letzten Jahres mit NFTs ordentlich Federn gelassen — um genau zu sein, ungefähr 18.000 Euro in den Sand gesetzt. Kein Spaß.
Gleichzeitig habe ich mit klassischen Krypto-Trades (hauptsächlich BTC und ETH, gehalten unter einem Jahr) Gewinne von rund 11.000 Euro eingefahren. Meine logische Hoffnung: Diese Verluste aus den NFTs gegen die Krypto-Gewinne verrechnen, sodass ich auf den Gewinn keine Steuer zahle.
Meine Fragen konkret:
- Werden NFTs in Deutschland genauso wie „normale" Kryptowährungen als privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG behandelt?
- Hat jemand diese Verrechnung tatsächlich schon erfolgreich beim Finanzamt durchgebracht — oder wurde das abgelehnt?
- Welche Nachweise brauche ich? Ich habe die Transaktionshistorie von OpenSea und meiner Wallet, aber keine ordentlichen Abrechnungen wie man das von einem Broker kennt.
Ich bin Unternehmensberater, also nicht komplett blank beim Thema Steuern — aber NFTs sind auch für mich Neuland. Mein Steuerberater zuckt ehrlich gesagt nur mit den Schultern und sagt „da gibt es noch keine klare Linie".
Freue mich über jeden Erfahrungsbericht, auch negative!
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RenditeRechner_Raimund
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Re: NFT-Verluste steuerlich absetzen 2025 — hat das jemand erfolgreich beim Finanzamt durchgebracht?
Die Frage ist berechtigt und ehrlich gesagt auch für die Fachwelt noch nicht vollständig geklärt. Lassen Sie mich den aktuellen Stand zusammenfassen, soweit er sich für 2024/2025 abzeichnet:
Zur grundsätzlichen Einordnung: Das BMF-Schreiben vom Mai 2022 hat Kryptowährungen ausdrücklich als „andere Wirtschaftsgüter" i.S.d. § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG eingeordnet. NFTs wurden darin jedoch nicht explizit behandelt. Die herrschende Meinung in der Fachliteratur tendiert dazu, NFTs ebenfalls als sonstige Wirtschaftsgüter einzuordnen — damit wäre eine Verlustverrechnung innerhalb der Einkunftsart grundsätzlich möglich.
Praktische Einschränkung: Die Verluste aus § 23 EStG sind nur mit anderen Gewinnen aus § 23 EStG verrechenbar, nicht mit Kapitalerträgen nach § 20 EStG. Wenn Ihre BTC/ETH-Gewinne ebenfalls unter § 23 fallen (Haltedauer unter einem Jahr), ist eine Verrechnung grundsätzlich denkbar.
Mein Rat: Legen Sie dem Finanzamt eine lückenlose Dokumentation vor — Anschaffungsdatum, Anschaffungskosten in Euro (Transaktionszeitpunkt), Veräußerungserlös, Gas-Fees eingeschlossen. Etherscan-Exporte sind grundsätzlich akzeptabel. Rechnen Sie aber damit, dass das Finanzamt einen Prüfvermerk setzt oder nachfragt. Ein Einspruch sollte vorsorglich offengehalten werden.
Ich würde empfehlen, das Verfahren ggf. offen zu halten und auf ein klärendes BMF-Schreiben oder Urteil zu warten.
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FinanzFinn
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Re: NFT-Verluste steuerlich absetzen 2025 — hat das jemand erfolgreich beim Finanzamt durchgebracht?
ok ich steig mal kurz ein weil ich das genau gleiche problem hatte lol ?
hab 2023 einen JPG-Affen für 3 ETH gekauft und dann für 0,4 ETH verkauft. klassischer W-move. hab das in meine Steuererklärung reingeschrieben (mit WISO Steuer, einfach unter sonstige Einkünfte), den Verlust angegeben — und das FA hat es einfach durchgewunken. kein Widerspruch, kein Rückfragen, nix ?
bin aber auch in Berlin und hab gehört dass das je nach FA sehr unterschiedlich läuft. mein Kumpel in Bayern hat ne Rückfrage bekommen und musste alles nochmal erklären. also YMMV
Dokumentation hatte ich: OpenSea-Exportcsv + Etherscan-Link der Transaktionen + ne kleine selbst erstellte Tabelle mit Euro-Umrechnung zum Kaufzeitpunkt (Kurs von CoinGecko). hat gereicht.
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BausparkritikBernadette
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Re: NFT-Verluste steuerlich absetzen 2025 — hat das jemand erfolgreich beim Finanzamt durchgebracht?
Ich möchte die Ausführungen von RenditeRechner_Raimund ergänzen und teilweise präzisieren.
Die rechtliche Qualifikation von NFTs als „andere Wirtschaftsgüter" im Sinne des § 23 EStG ist zwar die wahrscheinlichste Einordnung, aber sie ist nach wie vor nicht durch ein höchstrichterliches Urteil oder ein verbindliches BMF-Schreiben gesichert. Es gibt Stimmen in der Literatur, die je nach konkretem NFT-Typus (Utility-NFT, reines Kunstwerk, spielinternes Asset) zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen.
Besonders relevant für Ihren Fall: Die Verrechnung von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften ist durch § 23 Abs. 3 Satz 7 EStG auf Gewinne derselben Einkunftsart begrenzt und nicht rück- oder vortragsfähig in unbegrenzter Höhe — ein Verlustvortrag ist aber möglich, wenn die Verluste das laufende Jahr übersteigen.
Mein praktischer Hinweis: Beantragen Sie beim Finanzamt eine verbindliche Auskunft nach § 89 Abs. 2 AO, bevor Sie die Erklärung einreichen. Das kostet je nach Streitwert eine Gebühr, schafft aber Rechtssicherheit. Bei 18.000 Euro Verlust und potenziell 3.000+ Euro Steuerersparnis ist das wirtschaftlich sinnvoll.
Und: Den Bescheid auf keinen Fall bestandskräftig werden lassen ohne Einspruchsvorbehalt, falls das FA die Verrechnung ablehnt.
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Riester_Realist_Rainer
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Re: NFT-Verluste steuerlich absetzen 2025 — hat das jemand erfolgreich beim Finanzamt durchgebracht?
Ich sag mal so: mein Schwager hat letztes Jahr dasselbe versucht, Verluste aus irgendwelchen NFT-Spielsachen gegen Krypto-Gewinne. Finanzamt Dortmund hat nachgefragt, er hat Belege rübergeschickt — und dann wurde es einfach so veranlagt wie er es angegeben hatte.
Ob das ein Präzedenzfall ist oder die da einfach nicht aufgepasst haben, weiß ich nicht. Aber durchgewunken ist durchgewunken.
Was ich generell sagen kann: Je ordentlicher die Dokumentation, desto weniger Stress. Mein Schwager hatte eine Excel-Tabelle mit Timestamps, Euro-Kursen, Wallet-Adressen — das hat dem Sachbearbeiter offenbar gereicht. Wer da mit „ich hab mal irgendwo was gekauft" ankommt, der hat ein Problem.
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Nettolohn_Nadine_B
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Re: NFT-Verluste steuerlich absetzen 2025 — hat das jemand erfolgreich beim Finanzamt durchgebracht?
>> @WienerWanderer_AT schrieb:
Mein Steuerberater zuckt ehrlich gesagt nur mit den Schultern und sagt „da gibt es noch keine klare Linie"Das höre ich leider oft wenn es um Krypto geht ? Manche Steuerberater haben da einfach noch keine Expertise aufgebaut. Ich würde dir empfehlen, jemanden zu suchen der sich explizit auf Krypto-Steuerrecht spezialisiert hat — da gibt es mittlerweile einige. Auf der Seite von Blockpit oder CoinTracking gibt es manchmal Empfehlungen für spezialisierte Berater.
Zu deiner ursprünglichen Frage: Ich hab selbst keine NFT-Verluste (zum Glück hab ich die Finger davon gelassen ?), aber ich hab meinen ETH-Verlust aus 2022 erfolgreich verrechnet bekommen. Finanzamt hat nix gesagt. NFTs dürfte ähnlich laufen, solange du es als sonstiges Veräußerungsgeschäft deklarierst.
Und ja, OpenSea-Export + Etherscan reicht als Nachweis. Ich würde zusätzlich noch Screenshots der Transaktionen mit Euro-Kursen drucken — einfach damit du auf Nummer sicher bist ?
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NachtsparNorbert
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Re: NFT-Verluste steuerlich absetzen 2025 — hat das jemand erfolgreich beim Finanzamt durchgebracht?
Also ich bin kein Steuerexperte, aber ich frag mich ehrlich gesagt ob das Finanzamt überhaupt weiß was ein NFT ist. Ich mein, mein Sachbearbeiter hat mich mal gefragt ob Ethereum eine Börse ist. ?
Ernsthaft: Ich hab im letzten Jahr Verluste aus einem geschlossenen Fonds und aus einem Krypto-Zock gleichzeitig in die Erklärung gepackt. Der Bescheid kam ohne Rückfrage. Ich glaub die sind so überlastet dass vieles einfach durchgeht solange die Zahlen irgendwie plausibel aussehen und man Belege beilegt.
Aber das ist natürlich keine Strategie auf die man sich verlassen sollte. Was Bernadette mit der verbindlichen Auskunft gesagt hat klingt bei der Summe eigentlich vernünftig. 18 Riesen sind kein Pappenstiel.
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RenditeRechner_Raimund
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Re: NFT-Verluste steuerlich absetzen 2025 — hat das jemand erfolgreich beim Finanzamt durchgebracht?
Kurze Ergänzung noch, da hier Softwarelösungen erwähnt wurden:
Tools wie Blockpit, CoinTracking oder Koinly können die Dokumentationsarbeit erheblich vereinfachen und erzeugen Berichte, die für das Finanzamt aufbereitet sind. Diese ersetzen jedoch keine steuerliche Beratung — sie sind ein Hilfsmittel, kein Rechtsrat.
Und zur Anmerkung von NachtsparNorbert: Die Tatsache, dass ein Bescheid ohne Rückfrage ergeht, bedeutet nicht, dass er materiell-rechtlich korrekt ist. Das Finanzamt kann im Rahmen der Festsetzungsverjährung (vier Jahre, bei Steuerhinterziehung zehn Jahre) noch Änderungen vornehmen. Wer also bewusst falsch deklariert, lebt gefährlich. Im vorliegenden Fall des OP gibt es jedoch keinen Grund zur Annahme, dass die Verrechnung unzulässig wäre — ich wollte das nur der Vollständigkeit halber klarstellen.